Kündigung wegen Hundewelpen
Hallo, wir halten zwei französische Bulldoggen, die der Vermieter auch erlaubt hat, als wir in das Einfamilienhaus eingezogen sind. Nun ist es so, dass wir 4 Welpen bekommen haben. Diese sind nun auch bereits vermittelt und werden Ende Juli ausziehen. Nun hat der Vermieter uns mitgeteilt, dass er keine Zucht dulde und ihm die anderen Hunde auch schon nicht passten. Der Rüde hat bereits einen Termin zur Kastration und die Welpenverträge sind fertig. Trotzdem will er uns nun kündigen, bzw. nachträglich den Vertrag ändern und uns dann aufgrund der Hunde kündigen. Wir sind verzweifelt, da wir zwei Kinder (6 und 1) haben und auf dem Dorf etwas aufgeschmissen wären, was eine neue Wohnung / Haus angeht. Ist das so rechten? Was kkönnen wir nun tun?
10 Antworten
nachträglich einen vertag einseitig ändern geht nicht. das wär ja noch schöner! er kann euch natürlich fristgerecht kündigen. mieterverein ist ein guter tipp!
ja, kümmert euch drum, bevor der ärger noch größer wird. danke fürn stern!
Wassteht denn in eurem Mietvertag drin? Mehr als 2 Hunde müssen nicht geduldet werden, aber die sind ja bald weg!
Noch mal nett mit ihm reden, die Kaufverträge für die Welpen zeigen... sonst könnt ihr leider nichts machen, auch wenn 2 Hunde geduldet wurden, muss schon kein neuer erlaubt sein, der einen davon ersetzt...
Das habe ich schon versucht. Habe die Verträge ja schon ausgefüllt hier. Aber für uns sieht es aus, als hätte er nur einen Grund gesucht. Er konnte uns noch nie leiden, seine Frau hat uns damals das Haus gegeben sozusagen. Er wollte nichts von allem hören eben und sagte, er lässt uns schriftlich was zukommen.
Dann müsst Ihr versuchen, Zeit zu schinden, bis die Welpen weg sind, und dann hat er doch keine Handhabe mehr... Aber ich würde mir dann doch überlegen, wegzuziehen. Der würde ja immer wieder was suchen...
Das ist so nicht rechtens. Es gibt keine Klausel, die untersagt, dass Haustiere Junge bekommen können, mit Zucht hat das nichts zu tun und Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung habt ihr getroffen. Einen veränderten Vertrag unterschreibt ihr nicht und einer Kündigung widersprecht ihr. Mehr müsst ihr nicht tun.
Wenn man einer Vertragsänderung nicht zustimmt, ist das aber u.U. ein Kündigungsgrund. Denn es haben sich ja die Gegebenheiten vorübergehd geändert (und vermutlich ohne vorherige Absprache). Da nützt dann kein Widerspruch.
Wenn man einer Vertragsänderung nicht zustimmt, ist das aber u.U. ein Kündigungsgrund
Das ist so ziemlich der größte Blödsinn, den ich je gelesen habe...
Dankeschön, das ist gut zu wissen. Ich denke über kurz oder lang werden wir uns wohl doch zum Gehen entschliessen. Wollten ohnehin irgendwann kaufen. Denke das bringt hier dann auf Dauer nichts, da er bestimmt immer was neues sucht.
Wenn Hundehaltung erlaubt war, kein Problem. Probierne kann er es ja, aber ohne Aussicht auf Erfolg. Und bei einem wurf kann man auch nicht von Zucht rede. also versucht euch gütlich zu einigen und falls nicht, Chancen vor Gericht hat er keine.
Da bin ich ja beruhigt... Danke
Danke. Wir haben schon überlegt, ob wir in den Mieterschutzbund eintreten, oder mal beim Anwalt fragen, sind ohnehin im Rechtschutz