Kündigung wegen Eigenbedarf: Kann ich noch eine Rechtschutzversicherung abschließen?
Wir haben uns ein Haus gekauft, welches bereits vermietet ist. Wir möchten es aber gerne selber bewohnen. Die Vermieter sind gar nicht begeistert und wollen nicht raus. Es droht ein Rechtsstreit. Ich weiß, dass es teuer werden wird, kann ich noch jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließen, oder ist es bereits zu spät, da wir die Absicht der Kündigung (nur die Absicht, nicht die Kündigung an sich) bereits schriftlich vor dem Kauf geäußert haben? Ich weiß , dass es eine Sperre von 3 Monaten gibt in der das Anliegen noch nicht "existieren" muss und erst dann hat man den Anspruch auf die Kostenerstattung. Ist es in unserem Fall also schon zu spät, da wir bereits vor dem Abschluss wissen, dass eine Kündigung folgt?
2 Antworten
Selbst wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bestünde, habe ich Zweifel, ob Kosten deckender Rechtsschutz gewährt würde. Ich sehe keinen Rechtsschutzfall. Dieser setzt voraus, dass die Mieter gegen Rechtspflichten verstoßen haben. Wenn Sie nach dem Kauf nicht sofort ausziehen, ist das deren gutes Recht. Kauf bricht nicht Miete. Vielleicht suchen Sie mit den Mietern gemeinsam nach eriner Lösung.
Am besten wäre, Sie suchen einen Fachmann auf und beauftragen ihn, adäquaten Versicherungsschutz zu besorgen. für künftige Fälle
Hi, Rechtschutzversicherung ist sicher zu spät und "Vermietung" müsste eingeschlossen sein.
Ihr seid Eigentümer des Hauses, wollt selber drin wohnen, also eine formgerechte Kündigung wegen Eigenbedarfs machen, der Mieter will nicht ausziehen, ja dann muß eine Räumungsklage erfolgen.
Gibt es irgendwelche Zweifel warum ihr nicht gewinnen solltet? Wer wird wohl die Kosten tragen müssen? Der Mieter.
Schlecht wenn vom Mieter nichts zu holen ist, aber das könnte bei Mietzahlungen auch irgendwann problematisch werden.
Es kostet einfach Zeit, aber das auch mit Rechtsschutz oder ohne.
Was u.U. auch helfen kann, ist ein finanzieller Anreiz zum Auszug für den Mieter. zB. 1000€ bar auf die Hand bei Schlüsselübergabe.