Kündigung wegen Betriebsschließung (Studium), wer kann mir helfen?
Hallo, ich befinde mich in einem dualen Studium und mein Arbeitsgeber möchte den Betrieb schließen. Bislang teilte er mir das Vorhaben der Kündigung nur mündlich mit. Meine Frage hier wäre nun: Wie lange habe ich Kündigungsschutz? Und was bedeutet das Wort "rechtzeitig"?
Meine Frage bezieht sich vor allem auf Punkt 10.6 im Ausbildungsvertrag - ich benötige ja jetzt Zeit, um einen neuen Betrieb zu finden, der mich ausbildet.
Es handelt sich um KEINE Insolvenz
http://www.dhbw-stuttgart.de/fileadmin/dateien/Vertraege/DHBWVertragSozialwesen.pdf
Ich hoffe auf schnelle Antworten :-)
5 Antworten
Hast du eine Arbeitsrechtschutzversicherung? Die kann sehr hilfreich sein. Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Soviel ich weiß gelten DHBW-Studenten als Auszubildende und diese kann man selbst bei Betriebsschließung nicht so einfach kündigen.
Du bist hoffentlich in einer Gewerkschaft und kannst da nachfragen.
Hallo nein ich gehöre keiner Gewerkschaft an...es geht ja darum welche FRist er einhalten muss um mir zu kündigen... er kann ja wenn es keine insolvenz ist nicht einfach so zu machen ohne fristen einzuhalten, er steht ja besonders einem azubi gegenüber in der verantwortung...
ich habe ab montag gott sei dank wieder theorieblock.. hätte aber gerne schon jetzt am wochenende gewusst was mit "rechtzeitig" gemeint ist, zudem hat er bislang die hochschule gar nicht informiert, was meiner meinung nach seine pflicht wäre nach dem ausbildungsvertrag...
Also wenn der Betrieb ohne Umschweife dicht macht - ist deine Arbeitskraft nicht mehr von Nöten und daher die Kündigung OK. (Umkehrschluss aus dem Link - oder?)
gehe lieber in ein Juraforum, da wirst du vllt mehr gute Antworten erhalten!!!