Kündigung während Probezeit - wann letzter Arbeitstag?

1 Antwort

Deine Kündigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen zulässig. Die Frist beginnt am Folgetag, also am Tag nachdem Du die Kündigung abgegeben hast. Die meisten Arbeitgeber haben in einem solchen Fall aber kein Problem mit einer sofortigen Freistellung - allerdings in der Regel dann ohne weiterzahlung der Bezüge. Du solltest allerdings bedenken dass eine Kündigung ohne wichtigen Grund (im Sinne des SGB III) in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich zieht - natürlich nur wenn Du in den letzten 24 Monaten insgesamt lange genug beschäftigt warst, um überhaupt einen Anspruch zu haben.