Kündigung während Probezeit - wann letzter Arbeitstag?
Guten Abend,
ich bin bis mitte August noch in Probezeit in meinem Job, möchte nun aber kündigen.
Nun habe ich folgende Fragen: - Ist es richtig, dass meine Kündigung an jedem x beliebigen Tag zulässig ist und nicht unbedingt zum 15. oder zum Ende eines Monats sein muss? Könnte ich also quasi meine Kündigung einfach morgen abgeben? - Die Frist beträgt während der Probezeit 2 Wochen. Ab wann fangen die 2 Wochen an und wann wäre mein letzter Arbeitstag? Beispiel: Ich gebe am kommenden Montag, 17.06.2017 meine Kündigung ab. Ist es richtig, dass ich am Montag, 31.06.2017 nochmal zur Arbeit kommen muss oder wäre sogesehen Freitag, 28.06.2017 mein letzter Arbeitstag?
Würde mich über eine Antwort freuen!
1 Antwort
Deine Kündigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen zulässig. Die Frist beginnt am Folgetag, also am Tag nachdem Du die Kündigung abgegeben hast. Die meisten Arbeitgeber haben in einem solchen Fall aber kein Problem mit einer sofortigen Freistellung - allerdings in der Regel dann ohne weiterzahlung der Bezüge. Du solltest allerdings bedenken dass eine Kündigung ohne wichtigen Grund (im Sinne des SGB III) in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich zieht - natürlich nur wenn Du in den letzten 24 Monaten insgesamt lange genug beschäftigt warst, um überhaupt einen Anspruch zu haben.