Kündigung während der Ausbildung in der Probezeit, wegen Krankheit Arbeitsunfall

8 Antworten

Grundsätzlich kann der AG Dir während der Probezeit kündigen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.

Ob er das machen wird, kann ich natürlich nicht abschätzen.

Kündigen kann man dich. Sowohl ordentlich als auch außerordentlich.
Aber bei der ordentlichen Kündigung kann man jemanden nicht so einfach wegen einer Krankheit kündigen.

Aber da solltest du dir keine Gedanken machen.
Schließlich bist du nicht dauerkrank weil du keine Lust auf
Arbeit hast, sondern weil du ernsthaft erkrankt warst und nun
einen Arbeitsunfall hattest.

Wenn du starke Bedenken hast, dann ruf deinen Ausbildungschef an
und unterhalte dich darüber mit ihm.

In der Ausbildung bzw. in der Probezeit kann dir, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.. aber es kann auch sein, dass dir nicht gekündigt wird, denn auch der Betrieb weißt, dass Gesundheit vorgeht :-) Gute Besserung und viel Erfolg in deiner Ausbildung :-)

Man kann dich in der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Deine Krankschreibung darf nicht als Grund angegebene sein. Wie es weiter geht, kann dir keiner sagen. Nur dein Chef.

Wegen Krankheit kannst Du nicht gekündigt werden. Bei zu langer Abwesenheit solltest Du Dich jedoch mit der Handels/ Handwerkskammer in Verbindung setzen, um eine Wiederholung des Lehrjahres in die Wege zu leiten. Zudem solltest Du das Gespräch mit Deinem Chef suchen wenn Du gesundheitlich nicht mehr in der Lage bist, Deine Ausbildung weiterzuführen.

Man kann schon wegen Krankheit gekündigt werden -
aber nicht wegen einem Schnupfen oÄ.

Möglich ist es, wenn absehbar ist, dass man mehr krank ist, als arbeiten kann.
Aber das sind dann schon herbere Krankheiten.