Kündigung trotz Eintragung im Dienstplan und Urlaubsantrag Genehmigung?

3 Antworten

"fristgerechte Kündigung..."

 

"...geschweigedenn die 4 Wochen die gesetzlich vorgeschrieben sind..."

 

Bitte, wie geht das zusammen?

Was den Umschlag angeht oder das Gespräch: Die Kündigung muss die Schriftform erfüllen und sie muss dem Gekündigten zugehen. Mehr Erfordernisse gibt es nicht. Es muss auch kein Gespräch geführt werden.

Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, ist es eine gute Idee, ihn zu konsultieren.

Was hat es mit der Erwähnung des Urlaubsantrages in der Überschrift auf sich?

Hallo Craaazy,

1. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Daher muss der Arbeitgeber mit dir nicht erst ein Gespräch führen, bevor er dir kündigt.

2. Eine Kündigung ist dann ordentlich, wenn die vertraglich festgelegte Frist (oder die tariflich festgelegte Frist) eingehalten wurde.

3. Wurde vertraglich oder tariflich keine Frist festgelegt, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

4. Wurde die Frist nicht einhalten, sondern ist kürzer, dann handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung.

5. Was den Betriebsrat betrifft, so muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

6. Du kannst nur innerhalb der ersten 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten wird die Kündigung rechtskräftig, auch wenn sie nicht Recht war.

Viele Grüße

Anita




Es sind nicht prinzipiell 4 Wochen für irgendwas vorgeschrieben, weiß nicht, was Du damit meinst. Du meintest ferner, die Kündigung sei fristgerecht. Ohne nähere Angaben kann Dir keiner was sagen, außer, dass Du Dich direkt arbeitssuchend melden solltest...