Kündigung Telefon/Internet wegen Umzug

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, der alte Anbieter bekommt mit der außerordentlichen Kündigung die Kopie der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit der neuen Anschrift und dem Hinweis, dass die Kündigung erfolgen muss, da das Angebot am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

Dies muss auch in den AGBs stehen.

Vorab die Kündigung schicken - mit Angabe des Termins und der neuen Anschrift.

Ansonsten www.frag-einen-anwalt.de

VG Heinz

Hallo Heinz, vielen Dank für die Antwort, du hast Recht, genau so ist es! ;-) In den AGB steht: "Zieht der Kunde aus dem Anschlussgebiet der htp fort, kann der Mindestlaufzeitvertrag schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden."

Habe heute auch von htp die Info, dass ich bei Vorlage der Kopie o.g. Bescheinigung ohne Problem aus dem Vertrag komme. Meine Mindestlaufzeit wäre zwar am 24.03.12 abgelaufen, da ich ja nicht gekündigt habe greift dann anschließend ein 1-Jahresvertrag, aber es haut hin lt. htp kann ich zum 31.03.12 kündigen.

In die AGB zu schauen, da hätte ich auch selbst darauf kommen können..

Mit einem Gruß Marco

das geht leider derzeit noch nicht. Sie haben den Vertrag mit dem Anbieter geschlossen und dieser könnte ja weiter seine Leistung erfüllen. Nur sie können diese Leistung leider nicht abnehmen. Es soll eine gesetzliche Änderung kommen, dass künftig solche Kündigungen möglich sind, ist aber noch nicht. Sie können nur auf Kulanz bei dem Anbieter hoffen. Unter Umständen arbeitet der lokaler Anbieter auch mit einem anderen lokalen Anbieter vor Ort zusammen. Sie sollten also den neuen Anbieter danach befragen.

Meiner Ansicht nach kannst du den Telefonvertrag kündigen - eine Leistung ist noch immer an eine Gegenleistung gebunden. Es würde jeglicher normaler Rechtsauffassung widersprechen, dass du in dem Vertrag bleiben musst und deine Leistung (Bezahlung) erbringen solltest, obwohl die Gegenseite das nicht tut. Ich würde bei dem Unternehmen mal anrufen.