Kündigung Riesterrente: Sind diese Abzüge so richtig!?

11 Antworten

Förderschädliche Verwendung, also muss die Förderung zurückgezahlt werden. Da diese in den Vertrag geflossen ist, wird sie natürlich auch vom Vertrag abgezogen.

Der Rückkaufswert, welcher sich aus deinem Eigenbeitrag ergibt, ist dann halt geringer als die Summe die du eingezahlt hast. Passiert bei vorzeitiger Kündigung, da in den ersten Jahren die Kosten verrechnet werden. Wobei mir dann 2900e schon arg wenig erscheinen, wenn wirklich über 8 Jahre 50€ pro Monat eingezahlt wurden.

Wie gesagt, die Zahlen sind Fiktiv. Es geht darum, dass die Versicherung vom Rückkaufswert die Förderung abzieht. Wo diese nicht im Ansatz erwähnt wird ob und welchen Teil sie des Rückkaufswertes ausmacht. Sie zieht sie einfach davon ab. Wie gesagt, die Versicherung schreibt (zahlen fiktiv): Rückkaufswert 5000,-€ bestehend aus 4800,-€ Rückkaufswert plus 200,-€ Überschüße. Also sind die 4800,-€ mein eingebrachtes Kapital was ja rechnerisch auf geht... Und davon wollen die das Geld abziehen, was ich NIE gesehen habe- die "Förderung" ???

@ElacFan

Die Förderung hat der Staat direkt in den Vertrag gezahlt. Bei vorzeitiger Kündigung will er den selben Betrag aus dem Vertrag wieder haben. Ist doch logisch, oder?

Der Rückkaufswert ist das komplette Vertragsvermögen, beeinhaltet also die Förderung. Daher wird sie davon auch abgezogen. Der Rest ist dann die Summe die du selber eingezahlt hast (vielleicht auch etwas weniger oder auch etwas mehr...) und damit auch die Summe die du bekommst.

Also will die Versicherung von meinem eigenen Kapital was ich bisher in
die Versicherung eingebracht habe die staatliche Förderung abziehen, die
ich bisher nie gesehen habe.

Erm wenn nicht aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren Grund der Dauerzulageantrag vergessen wurde, hättest du jedes Jahr eine Mitteillung erhalten und auch jedes Jahr die anteilig Zulage gutgeschrieben bekommen müssen.

Ergo sind die Zulagen sehr wohl in deinen Vertrag geflossen und haben nebst dem Eigenbeitrag Überschüsse erwirtschaftet (quasi als Leverage).

Ist das denn so richtig?

Absolut richtig. Ferner sind in Anspruch genommene Sonderausgabenabzüge ans Finanzamt zurück zu zahlen und die Erträge sind nachzuversteuern.

Du hast auf Zulage und Steuervorteil nur so lange Anspruch wie der Vertrag besteht, wenn du ihn kündigst, also schädlich verwendest, will der Staat die Förderung zurück und die gewährten Steuervorteile und diese werden aus dem RKW bedient.

Moral von der Geschicht: Kündige nicht!

Stell beitragsfrei oder mach eine BÜ oder besser noch erhöhe den Beitrag entsprechend deinem Einkommen.

An einer riesterrente verdient am Anfang vor allem die Versicherung und der Vermittler einen Haufen Geld,  das von deinen Beiträgen bezahlt wird.

Was meinst du warum die Banken jedem Kunden immer eine riesterrente aufschwatzen wollen.

Wenn du vorzeitig beendest musst du Abschläge in Kauf nehmen genaueres findest du in den Unterlagen zu deiner riesterrente.

Nur soviel: der Vermittler hat schonmal nen tausender an deiner Unterschrift verdient

Nur soviel: der Vermittler hat schonmal nen tausender an deiner Unterschrift verdient

Aha. Und das weißt du woher? Kennst du die Privisionssätze seines Vermittlers? Und weißt du überhaupt wie sich eine Provision im LV Geschäft berechnet? Nein? Dacht ich mir.

@NamenSindSchwer

Das weiß ich daher dass ich schon das ein oder andere mal in so einen verdammten riestervertrag geguckt habe und die Provision war überall ähnlich! 

Das nennt man Erfahrungswerte du Nase...


Nur soviel: der Vermittler hat schonmal nen tausender an deiner Unterschrift verdient

Gemessen an meinen (damaligen) Courtagesätzen hätte sich für mich folgendes ergeben bis heute (8 Jahre Laufzeit und volle Zulage):

  • 50,- € Monatsbeitrag x 40 Jahre = 24.000,- € x 4% = 960,- € (abzgl. Stornoreserve 10% = 864,- €).
  • Plus jedes Jahr 4% der Zulage, wären nach 8 Jahren = 49,28 €.
  • Plus 1% Bestandspflegevergütung ab dem 13. Monat = 42,- €

864,- € + 49,28 € + 42,- € = 955,28 €. Also nicht ganz der Tausender ;-)

Dafür hafte ich aber auch 5 Jahre für den Spaß und betreue den Vertrag natürlich inkl. Umstellungen, Fragen, Korrespondenz, Beratung, etc.

Abschlussverügtungen sind heute geringer. In Spitze kriege ich maximal 3,2%.

@kevin1905

Naja ok knapp daneben mit dem tausender war auch nur ungefähr 😂 

@kevin1905

Natürlich! so ein Kunde macht nach Vertragsabschluss bestimmt ne Menge Arbeit 😉 

ach komm wenn der Mist für den Vermittler nicht so lukrativ wäre, würde man nicht bei jeder Gelegenheit darauf angesprochen und in Diskussionen verwickelt werden.

Und ich muss immer mal wieder klar machen dass mir Riester bis ins hohe Alter nur wie ein Klotz am Bein hängen würde.

@BaDrIcHbOy4life

Einfacher ist es z.B. einen Bausparvertrag zu vermitteln.

Bausparsumme 100.000 € -  Provision 1.200 €.

Keine Stornohaftung - die Provision ist schon beim Abschluss verdient.

Alternativ,  Vermittlung eines Neuwagens - Kaufpreis 40.000 €

Provision 1.200 € - und das war es.

Also Leute, überlegt gut  ob ihr noch mal einen Bausparvertrag abschließt, bzw. euch ein Auto kauft.

@BaDrIcHbOy4life

Natürlich! so ein Kunde macht nach Vertragsabschluss bestimmt ne Menge Arbeit 😉 

Riester macht viel Arbeit, da die Zulage eben vom Bruttoverdienst abhängig ist und wenn ein Kunde heiratet, sich selbständig macht, Kinder bekommt, den Job wechselt, etc. dies alles Dinge sind die eine Änderung am Vertrag erforderlich machen.

Leider wollen sich die meisten Kunden damit auch nicht beschäftigen so dass oft die halbe Zulage nicht abgeholt wird und auch der Steuervorteil nicht (dann ist der Vertrag natürlich sch*iße), das mache ich dann für sie als Teil meiner Betreuung. Natürlich nicht umsonst, denn ich will für meine Arbeit entlohnt werden.

ach komm wenn der Mist für den Vermittler nicht so lukrativ wäre, würde man nicht bei jeder Gelegenheit darauf angesprochen und in Diskussionen verwickelt werden.

Riester wird dann angesprochen wenn eine Bedarfsanalyse des Kunden ergibt, dass es für diesen ein sinnvoller Vorsorgebestandteil sein kann.

Der Durchchnittsverdiener mit 2 Kindern fährt oft mit Riester besser als mit einer bAV und für den selbständigen Unternehmer sind beides keine Optionen.

Und ich muss immer mal wieder klar machen dass mir Riester bis ins hohe Alter nur wie ein Klotz am Bein hängen würde.

Der Sinn von Altersvorsorge ist schon diese bis zum Alter aufzubauen. Wenn man das Geld zweckentfremdet ist der eigentliche Sinne der Vorsorge doch ad absurdum geführt.

Dennoch sind moderne Angebot recht flexibel. Man kann auch mal aussetzen mit dem Beitrag.

@kevin1905

Wie sieht es Denn mit der Riester bei einem eventuellen Umzug ins Ausland aus? Ich neige dazu es nicht ewig an einem Ort auszuhalten und suche auch gerne mal den Weg in die Ferne, deswegen auch ,,der Klotz am Bein"

Ich meide im Prinzip alles was meiner Flexibilität im Weg steht

Ok das mit der Zulage kann ich nachvollziehen, da ich mich mit diesem papierkram wahrscheinlich auch nicht rumärgern würde 😂

@Apolon

Der neuwagenkauf ist natürlich als Vergleich bestens geeignet 😉 Und der Bausparvertrag hat doch nur einen anderen Namen 🤔

Wenn du den riestervertrag schon vergleichen möchtest dann bitte mit alternativen sparplänen unter Berücksichtigung von kosten und Rendite.

Und wenn er dann überzeugen kann bitte zugreifen...

Hallo ElcFan,

um vorab schon einmal deine Frage zu beantworten: Ja, die Berechnung scheint mir richtig.

Ich möchte dir gerne etwas zu den Hintergründen erklären. Die Riester-Rente wurde aufgelegt, da es immer mehr Rentner gibt und diesen immer weniger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gegenüber stehen. Die staatliche Förderung, die du in der Riester-Rente erhalten kannst (diese Förderung wird also direkt in deinen Vertrag gezahlt), soll die ab 2011 geplante schrittweise Absenkung des Nettostandard-Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren.

Der Rückkaufswert berechnet sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten zuzüglich der Erträge die angefallen sind. Daher kann es sein, dass der Rückkaufswert unter deinen eingezahlten Beiträgen liegt.
Da deine Versicherung bei Kündigung nicht mehr für deine Altersvorsorge eingesetzt wird, handelt es sich um eine zulagenschädliche Verwendung.
Deshalb müssen Versicherungsgesellschaften die Kündigung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) melden, da die in deinen Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und die eventuell gewährten Steuervorteile von der Kündigungsleistung einbehalten und an die ZfA zurück zu zahlen sind. Deshalb ist der direkte Abzug der Zulagen von deinem Rückkaufswert korrekt. Die staatliche Förderung darfst du nur behalten, wenn der Vertrag auch wirklich in irgendeiner Form für die Altersvorsorge verwendet wird.

Um deine heutigen Konditionen nicht zu verlieren, kannst du deine Riester-Rente alternativ zur Kündigung auch beitragsfrei stellen. So kannst du die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt wieder zahlen ohne deinen bestehenden Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt aufzugeben. Die bisher gewährten Förderungen verlierst du damit nicht.

Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter

Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team 

Natürlich können dir das machen.

So natürlich ist das nicht! Es handelt sich um MEIN eingebrachtes Kapital. Da kann doch die Versicherung nicht behaupten, der Rückkaufswert bestünde tlw aus der staatlichen Zulage. Der Übersicht halber müsste das doch entsprechend aufgelistet sein. Und der Rückkaufswert besteht nur aus Rückkaufswert und Überschüsse. Da ist nirgend aufgelistet, wie hoch der staatliche Zuschuß ist.

@ElacFan

Es handelt sich um MEIN eingebrachtes Kapital.

Nein es handelt sich um

  • dein Kapital, sowie
  • den beantragten und erhaltenen Zulagen, sowie
  • den aus der Summe beider erwirtschafteten Überschüsse.

Dein Kapital erhälst du nach Abzug der Kosten der Versicherung zurück.

Die Zulage erhält der Staat zurück weil du deinen Vertrag zweckentfremdest.

Die Erträge lässt man dir auch, der Staat will also nicht mal anteilig die Zinsen haben, die durch die Zulage zusätzlich erwirtschaftet wurden.

Hätte der Staat z.B. 8 x 154,- € an Zulagen gewährt (für 8 Jahre), so stünden ihm auch 8 x 154,- € = 1.232,- € an Rückerstattung zu.

Nur musst du die Erträge halt nachversteuern als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20, 32d EStG).