Kündigung Probezeit (14 Tage)stehe nicht mehr auf dem Arbeitsplan für kommende Woche?

4 Antworten

Soll ich etwa morgen bei der arbeit anrufen und fragen warum ich dort nicht drauf stehe ?

Unbedingt! Wenn du wieder arbeitsfaehig bist, schuldest du die Arbeitsleistung bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Bleibst du jedoch einfach zu Hause, ohne vom Arbeitgeber ausdruecklich freigestellt worden zu sein (siehe unten!), verlierst du deinen Gehaltsanspruch fuer die unentschuldigten Fehltage.

Schau aber auch noch einmal im Kuendigungsschreiben nach, ob da vielleicht etwas von einer Freistellung steht. Wenn du naemlich freigestellt wurdest, brauchst du gar nichts weiter zu tun und kannst einfach zu Hause bleiben. Dafuer muss der Arbeitgeber die Freistellung aber ausdruecklich erklaert haben.

Was ist das denn für ein lustiges Unternehmen? Was steht auf der Kündigung drauf zu wann du gekündigt bist? Eventuell stehst du nicht drauf weil du freigestellt worden bist und bis dahin nicht mehr arbeiten sollst/musst. Steht sowas in der Kündigung vielleicht?

Wenn nicht - ruf an und frag ob du noch zur arbeiten kommen sollst oder nicht.

@OrangeLila

und ja zu wann steht drauf. Geschrieben am 10.09 und habe es am 11.09 bekommen und wirksam zum 24 also die 14 Tage.

@Kalle995

Wenn du die schriftliche Kuendigung am 11.9. erhalten hast, endet die vierzehntaegige Kuendigungsfrist nicht am 24.9., sondern erst am 25.9.

Entscheidend fuer den Fristbeginn ist der Zugang und nicht der Tag, an dem die Kuendigung geschrieben wurde. Die Frist beginnt am auf den Zugang folgenden Tag.

@DerCaveman

Das stimmt die Kündigung gilt erst ab Tag der Zustellung als wirksam mit ab dem Datum 14 Tage Kündigungsfrist = Lohn

@Kalle995

Das stimmt die Kündigung gilt erst ab Tag der Zustellung als wirksam mit ab dem Datum 14 Tage Kündigungsfrist = Gehalt. In deinem Fall Gehalt bis inkl. 25.09. Schreibe hier deinem AG eine E-Mail, auch ob du in der Zeit nochmal arbeiten kommen sollst, wenn du gesund bist. Somit hast du es gleichzeitig für dich & das Arbeitsamt dokumentiert.

Leider nein das steht da nicht drauf.

  1. Innerhalb der Probezeit kann jede Partei unter Einhaltung der Kuendigungsfrist (normalerweise 14 Tage) ohne Angabe von Gruenden kuendigen.
  2. Du wirst zwar noch 14 Tage lang bezahlt, allerdings ist Deine Anwesenheit nicht mehr erwuenscht. Es ist durchaus normal, dass gefeuertes Personal sofort freigestellt wird. So will der Arbeitgeber sicherstellen, dass der gefeuerte Mitarbeiter keine Unruhe mehr im Betrieb verursacht und auch aus Rache keine Sachen mitgehen laesst. Ein vorsorgliches Hausverbot ist auch ueblich.
  3. Um etwaige Abzuege bei der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, musst Du sofort mit der Kuendigung zum Arbeitsamt und Dich dort melden.

Danke, das ist sehr aussagekräftig.

Also bekomme ich mein Gehalt für die 14 Tage weiter obwohl ich zuhause bin und nicht an der arbeit ? Weil ich habe ja von denen nichts schriftlich das ich freigestellt bin. Ich stehe halt nicht mehr auf dem Arbeitsplan. Sollte ich dann nicht darum bitten das dir mir schriftlich per Email oder Post ein Schreiben zukommen lassen wo steht das ich freigestellt bin ?

@Kalle995

Ja, ich wuerde nochmal eine Bestaetigung erbitten, dass eine Anwesenheit nicht mehr erwuenscht ist. Aber davon ist auszugehen. Ist eigentlich normal, dass der Chef den gefeuerten Mitarbeiter nicht mehr imBetrieb sehen will.

14 Tage Gehalt steh Dir ab Datum der Kuendigung gesetzlich zu, egal ob Du noch arbeitest oder nicht.

Und bitte sofort beim Job Center melden,

@Schaible

danke für die ausführliche Aussage.

JA habe mich heute schon beim Jobcenter gemeldet. 👍

@Schaible

Bitte beim Arbeitsamt Online- arbeitssuchend mit Kündigung direkt anhängen melden, nicht beim Jobcenter (verwechseln viele). Sonstige Antworten kann ich nur bestätigen 😉

... allerdings ist Deine  Anwesenheit nicht mehr erwuenscht

Woraus schliesst du das? Ich lese nichts von einer Freistellung. Dass er fuer die Dauer der Kuendigungsfrist nicht im Dienstplan steht, kann durchaus auch daran liegen, dass der Arbeitgeber von einer laengeren Arbeitsunfaehigkeit ausgeht. Eine Freistellung duerfte sich daraus kaum ableiten lassen.

Wenn der Fragesteller also nicht ausdruecklich freigestellt wurde, sollte er sich nach Ablauf der Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung tunlichst wieder zur Arbeit melden. Sonst fehlt er unentschuldigt und verliert seinen Gehaltsanspruch fuer die unentschuldigten Fehltage.

@DerCaveman

Von einer Freistellung ist auszugehen. Das ist heutzutage normal!!!

Dennoch sollte man sich da nochmalkurz vergewissern.

Die Pflicht einer Bezahlung von weiteren 14 Tagen ab Datum der Kuendigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

@Schaible
Von einer Freistellung ist auszugehen. Das ist heutzutage normal!!!

Na ja, wird sicher oft gemacht. Aber ob das so normal ist (und dann auch noch mit 3 Ausrufungszeichen), dass man automatisch von einer Freistellung ausgehen kann? Wohl kaum.

Die Pflicht einer Bezahlung von weiteren 14 Tagen ab Datum der Kuendigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Nicht wenn der Gekuendigte der Arbeit unentschuldigt fern bleibt.

Wenn du länger als 4 Wochen dort warst müsstest du arbeiten!

Ich würde definitiv fragen wann du kommen sollst - im Idealfall mit zeugen!

Sagt er dir nämlich du brauchst nicht - zahlt er

Bleibst du einfach so weg - bist du schadensersatzpflichtig (falls er einen dadurch hat)

Wenn du länger als 4 Wochen dort warst müsstest du arbeiten!

Wie kommst du auf die 4 Wochen bzw. wie meinst du das?

Verwechselst du das vielleicht mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zu der der Arbeitgeber tatsaechlich erst nach vierwoechigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses verpflichtet ist? Das hat aber doch nichts damit zu tun, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung auch schon in den ersten 4 Wochen zu erbringen hat.