Kündigung nicht vollzogen, ist die Kündigung noch wirksam?

8 Antworten

Meine Frage wäre, ist diese Kündigung von letztem Jahr noch gültig, oder ist sie ungültig, da sie zum genannten Zeitpunkt nicht durchgeführt wurde?

Das kommt darauf auf zweierlei Dinge an:

  1. Ist mietvertraglich durch Vertragsklausel nicht ausdrücklich bestimmt, dass dass der Vermieter in derartigen Fällen mit einer stillschweigenden Verlängerung oder Fortsetzung des Mietvertrages nicht einverstanden ist bzw. diese ausgeschlossen sein soll, greift die gesetzliche Bestimmung des § 545 BGB: Bleibt der Mieter trotz der wirksamer Kündigung des Vermieters und Ablauf der Kündigungsfrist einfach wohnen und klagt der Vermieter nicht auf Räumung oder erklärt er nicht innerhalb von 2 Wochen eindeutig, dass er mit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht einverstanden ist, wird die Kündigung unwirksam mit der Rechtsfolge, dass dann das Mietverhältnis zu den gleichen Bedingungen wie bisher fortgesetzt wird.
  2. Die 14tägige Frist, in der der VM den der stillschwigenden Verlängerung des Mietverhätnisses entgenstehenden Willen mitteilen muß, beginnt mit dem Zeitpunkt, "in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält". Wann genau hat sich der VM "zwischenzeitlich gemeldet und nochmal erwähnt daß wir eigentlich ausziehen müssten"?

G imager761

Hallo, daß war vor ungefähr einer Woche per Email, vielen Dank für die Antworten

@theto4st

Im Mietvertrag ist übrigens von vorneherein §545 ausgeschlossen.

@theto4st
Im Mietvertrag ist übrigens von vorneherein §545 ausgeschlossen.

Die Klausel würde ich gern wörtlich kennen. Ist darin ausdrücklich und nachvollziehbar vereinbart, dass der Vermieter in derartigen Fällen mit einer stillschweigenden Verlängerung oder gar Fortsetzung des Mietvertrages nicht einverstanden ist und/oder gerade die gesetzl. Vorschriften des § 545 BGB ausgeschlossen sein sollen, kann man sich eben nicht auf stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses berufen :-O

Eine Kündigung durch den Vermieter kann wirksam oder unwirksam sein. Ob sie "rechtmäßig" ist, beurteilt das Gericht. Eine Kündigung wird durch den Gekündigten "vollzogen", will sagen : Ausgeführt.

Der Vermieter kann nach wirksamer Kündigung der Anwendung des §545 BGB widersprechen. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis nicht unbefristet fortgesetzt werden kann sondern vom Zeitpunkt der Kündigung an nur noch ein ungenehmigtes entgeltliches Nutzungsverhältnis darstellt. Die Rechte eines Mieters sind also außer Kraft gesetzt.

Nun sind in den meisten Mietverträgen bereits Klauseln wie "Im Falle einer Kündigung des MV wird der Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB vorsorglich widersprochen." eingesetzt.

Daher wird der Vermieter nach einer Kündigung nicht mehr gezwungen hier entsprechenden Widerspruch zu erheben. Was steht dazu in euren Mietvertrag?

Es könnte also sein, dass die Kündigung immer noch schwebend wirksam ist.

Er hat sich zwischenzeitlich gemeldet und nochmal erwähnt daß wir eigentlich ausziehen müssten.

wann war das und wie hat er euch die Info zukommen lassen?

diesen widerspruch hätte der Vermieter spätestens nach 2 Wochen nach Vertragsende machen müssen, so ist wieder ein regulärer Mietvertrag entstanden,

der Vermieter muss erneut fristgerecht kündigen. https://www.mietrecht.org/kuendigung/mieter-zieht-nach-kuendigung-nicht-aus/#I

Meine Frage wäre, ist diese Kündigung von letztem Jahr noch gültig, oder ist sie ungültig, da sie zum genannten Zeitpunkt nicht durchgeführt wurde?

Wenn in dem Kündigungsschreiben nicht stand dass einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses widersprochen wird, dann ist die Kündigung unwirksam geworden.

Er hat sich zwischenzeitlich gemeldet und nochmal erwähnt daß wir eigentlich ausziehen müssten.

Nee, das müsst Ihr nicht.

Vor ein paar Tagen bekommen wir eine Email in der er sagt daß am 01.04.2019 jemand anderes einziehen wird und wir ihm Termine für die Besichtigung geben sollen. 

Vorausgesetzt dass der Vermieter einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages in seiner Kündigung nicht widersprochen hat geht Ihr so vor:

Ihr macht gar nichts. Also nicht ausziehen, keine Besichtungstermine vereinbaren; einfach nicht reagieren.

Man muss den Vermieter auch nicht auf seinen Fehler aufmerksam machen.

Falls dann ein Schreiben vom Anwalt kommt der Euch auffordert auszuziehen oder Ähnliches, dann könnt Ihr immer noch zum Anwalt gehen.

"Ihr macht gar nichts. Also nicht ausziehen, keine Besichtungstermine vereinbaren; einfach nicht reagieren."

Warum kann man sich nicht einfach mal ganz normal und menschlich Verhalten - sondern muss immer gleich mit dem Gesetzbuch wedeln? Warum muss man es so streitsüchtig auf eine Konfrontation ankommen lassen?

Ja, der Vermieter hat Fehler gemacht und vor einem halben Jahr keine Räumungsklage angestrebt. Aber deswegen kann man jetzt doch trotzdem ausziehen - das ist doch nicht verboten!

@ErsterSchnee

Ja, der Vermieter hat Fehler gemacht und vor einem halben Jahr keine Räumungsklage angestrebt.

- Wir wissen  doch gar nicht ob die Kündigung rechtens war oder noch ist.

- Auch nicht wie der Wohnungsmarkt ist.

Aber deswegen kann man jetzt doch trotzdem ausziehen - das ist doch nicht verboten!

Nein, aber es ist auch nicht verboten erst mal nicht auszuziehen und gar nicht zu reagieren; übrigens ich bin Vermieter und kenne somit beide Seiten.

Reden ist manchmal hilfreich, kommt aber immer auf den Einzelfall und die Person an.

Hallo,
ich denke die Kündigung ist noch aktiv!

ABER

Ich meine der Vermieter kann euch nicht einfach kündigen, um neue Mieter in eure Wohnung zu bringen.

Eine Kündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter Eigenbedarf angibt.

ich denke die Kündigung ist noch aktiv!

Liebe Miriam 18243,

das hier ist keine Meinungsfrage sondern eine Frage wo der Fragesteller gute und richtige Antworten erwartet aber nicht was wir meinen.

Ich meine der Vermieter kann euch nicht einfach kündigen, um neue Mieter in eure Wohnung zu bringen.

Können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen warum der Vermieter gekündigt hat.

Eine Kündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter Eigenbedarf angibt.

Es kann auch andere Gründe vorliegen die eine Kündigung rechtfertigen.

Ob die Kündigung noch wirksam ist hängt davon ab ob einer stillschweigenden Verlängerung widersprochen wurde und ob die Kündigung form- und fristgerecht war.

Bitte nur antworten wenn man Ahnung von einem Thema hat.