kündigung nicht erhalten?

4 Antworten

In Zukunft immer eine Kündigungsbestätigung zuschicken lassen.

Such' nochmal ganz gründlich - vielleicht findest du das Original noch (wichtige Dokumente, wie Kündigungen immer im Ordner abheften und aufheben !!)

Eine Kündigung (bei Vereinen "Austrittserklärung") ist eine Willenserklärung. Eine Willenserklärung gegenüber Abwesenden wird erst durch Zugang beim Erklärungsgegner wirksam.

Allerdings ist der Erklärende beweispflichtig für den Zugang seiner Willenserklärung. Kann er den Zugang nicht beweisen, gilt die Erklärung im Zweifel als nicht zugegangen und ist somit nicht wirksam geworden.

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Da der Verein den Zugang der Kündigung bestreitet, wirst du, wenn du den erforderlichen Zugangsnachweis nicht führen kannst, wohl oder übel zahlen müssen.

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Vergiss nicht, erneut zu kündigen. Wirklich beweissicher ist allerdings nur die persönliche Übergabe der Kündigung an den Empfänger gegen schriftliche Empfangsquittung und mit einem Zeugen, der ggf. den Inhalt des Schreibens bestätigen kann, sowie die Zustellung der Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser macht vor der Zustellung eine Kopie des Inhaltes des Schreibens und verwahrt sie.

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Alle Arten von Einschreiben hingegen sind schon von deutschen Gerichten als unzureichend für den Nachweis des Zuganges angesehen worden.

oje, ohne Kündigungsbestätigung (Fax-kopie) ist das schwer. Aber nicht unmöglich. Du hast Gekündigt und warst (nachweislich) auch nie wieder da, für dich war das also klar. Der Vertrag wurde also ordnungsgemäß beendet, auch wenn der Partner (nach seiner aussage) nichts davon mitbekommen hat. hast du ne Rechtsschutz? dann lass die ein Schreiben formulieren. Sonst auch selbst versuchen und halt schildern, dass der Vertrag beendet wurde und du auch nicht mehr da warst da für dich das ganze Beendet wurde. Du bist nicht für ihre Buchhaltung verantwortlich <- das würd ich erst im zweiten brief schreiben

War es Dein Faxgerät ? Hast Du die Sendebestätigung noch ? Wenn nicht, dann kompletten Sendebericht ausdrucken, und Sendebestätigung einreichen, als Nachweis. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du gekündigt hast, sieht es nicht so gut aus.