Kündigung nahegelegt, Anwaltskosten?

6 Antworten

Zum Anwalt kannst du solltest du wirklich gekündigt werden. Dann kann man beraten, ob eine Kündigungsschutzklage möglich und sinnvoll ist.

Eine Abfindung sollte mind. 3 Monatsgehältern entsprechen, wenn du diesen Weg gehen willst, womit dann die Klage sich erledigt hätte. Auf Abfindung besteht kein Anspruch, das ist Verhandlungssache.

Wieviel die Anwaltskosten sind richtet sich nach dem Einkommen. Dein Bruttogehalt * 3 ist als Streitwert zu sehen. Was dann an Kosten auf dich zukommt ist abhängig, ob außergerichtlich oder gerichtlich der Fall beendet wird. Wenn du vorerst nur eine Beratung möchtest varriert der Betrag von Anwalt zu Anwalt, also lohnt sich vorher anzufragen. Auf jeden Fall solltest du nicht einer Kündigung von deiner Seite aus zustimmen. Was ist wenn du nicht gleich eine Stelle bekommst. Du wirst eine Sperre von 3 Monate beim Arbeitsamt haben. Naja und wer sagt dir, dass die dir wirklich ein gutes Zeugnis ausstellen werden. Dieses würde ich auch überprüfen lassen.

Beim Thema Arbeitszeugniss wurde bereits darauf hingewiesen das es nicht gut sein wird.

Kann man dageben ebenfalls vorgehen?

@smarto2

Ja, kannst du und in diesem Fall solltest auf jeden Fall dir einen Anwalt nehmen. Mit einem schlechten Zeugnis, kannst es eh vergessen sobald eine Anstellung zu finden. Also lieber in den Anwalt investieren und für dich heile aus diesem Arbeitsverhältnis rauskommen.

@smarto2

Ja, gegen ein negatives Arbeitszeugnis kann man vorgehen. Auch gerichtlich. Das Arbeitszeugnis darf nicht zu deinem Nachteil sein. Wenn du eins verlangst, mach es schriftlich, dass du ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis möchtest.

Ich würde meinen Arbeitgeber in dieser Situation um eine persönliche Aussprache bitten. Er möge dabei bitte alle Kritikpunkte vortragen, die ihn zu so schwerer Androhung bewegten.

Damit zeigst Du Größe und Format. Er wird nicht umhinkommen, deinen sachlich-korrekten Vortrag "zu spiegeln", also sich genauso offen zur Sache zu äußern - ganz ohne jede emotionale Überhöhung.

Du solltest ihm in wohl überlegten Worten erklären, daß dir an dieser Arbeitsaufgabe sehr gelegen ist und Du sie mit einfachen Unstimmigkeiten jedenfalls nicht gefährden möchtest.

Vielleicht hast Du ihn ja bisher nur nicht recht verstanden, was er eigentlich genau will, daß Du anders machen solltest. Die meisten Zerwürfnisse (auch im Arbeitsleben) passieren nämlich allein wegen irgendwelcher Mißverständnisse, die sich ganz schnell zu Platzkämpfen auswachsen können. So erledigen sich auch immer mehr Partnerbeziehungen.

Und Advokaten kannst Du in deinem Leben noch zur Genüge reich machen, glaub mir. Denen geht dein Schicksal doch am A.... vorbei. Bei denen zählt nur der Streitwert und sich daraus ergebender Verdienst an deinem Notstand.

Wenn Du eine Rchtschutzversicherung schon hättest, könntest Du auf deren Basis eine bezahlte Konsultation und ggf. auch Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beanspruchen, da hier der Ereignishergang bereits zu einer Androhung der Kündigung führte. Nur: der bessere Weg wäre aus meiner Sicht, dich mit dem Chef auszusprechen. Das bringt regelmäßig mehr, bedarf einer besonnenen Haltung und eines festen Entschlusses zur Tat. Bei Lichte betrachtet ist das der mutigere Schritt, als sich hinter dem Rücke eines Advokaten zu verstecken...

Soviel Courage sollte schließlich auch deinen Boss beeindrucken! Und wenn er vielleicht nur darüber nachdenkt, wie er selbst einmal war früher und was es für ihn bedeutet hätte, sich so zurückzunehmen.

Wenn Du selbst kündigst oder mit dem AG einen Aufhebungsvertrag (gegen eine Abfindung) schließt, bekommst Du eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Ein Recht auf Abfindung findest Du nicht im Arbeitsrecht. Abfindungen werden vom AG angeboten um mit Aufhebungsverträgen lange Kündigungsfristen zu verkürzen oder einen MA problemlos loszuwerden. Abfindungen handelt z.B. auch ein Betriebsrat aus, wenn mehrere AN entlassen werden sollen oder ein Arbeitsrichter schlägt beim Arbeitsgericht eine Abfindung vor. Diese beträgt oft 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Bei dieser kurzen Beschäftigungsdauer wartest Du wohl besser, dass Dein AG Dir kündigt. Wenn das so einfach wäre, würde er Dir ja wohl eine Kündigung Deinerseits nicht nahelegen. Bei einer Arbeitgeberseitigen Kündigung würdest Du wenigstens Deinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht verlieren und könntest evtl. noch Kündigungsschutzklage erheben. Dazu brauchst Du auch keinen Anwalt. Das geht bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos.

Hallo, danke schonmal für die Antwort. Laut Aussage im Personalgespräch möchte man mir die Gelegenheit geben, bei der Arbeitssuche durch eine eigene Kündigung besser da zu stehen, als bei einer Kündigung durch den AG.

Ich strebe keine Weiterbeschäftigung im Unternehmen an, möchte aber zumindest beschäftigt bleiben bis ich eine neue Stelle gefunden habe, oder durch eine Abfindung die Zeit bis dahin überbrücken. Daher die Frage nach den anwaltlichen Kosten, die bei Beratung zum Thema entstehen.

Mit welchen Beträgen muss ich da rechnen, oder ist Beratung kostenlos?

Gruß,

@smarto2

Ob die Firma wirklich so "nett" ist und Dir die Kündigung überlassen möchte um später besser dazustehen, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich tut sie sich schwer die Kündigung zu begründen.

Die Anwalt- und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Du kannst aber selbst mal nachschauen

www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

@Hexle2

Danke für den Link. Sie tun sich tatsächlich schwer mit der Begründung, wie ich mit einer Frage nach Feedback herausgefunden habe.

Was eine anwaltliche Beratung bei Kündigung kostet, haben schon andere geschrieben. Gegenüber einer möglichen Abfindung bleibt da wohl nichts über.

Eine mögliche Klage gegen die Kündigung kann vor Gericht auch ohne Anwalt behandelt werden. Um dafür fit zu sein hilft vielleicht schon, wenn Du die typischen Fehler kennst, die Arbeitgeber immer wieder bei einer Kündigung machen und dann zu Urteilen zugunsten der Arbeitnehmer führen (gegebenenfalls durch eine (höhere) Abfindung. Schau mal hier: www.iab-dm.de/heuern#5