Kündigung nach Eigentümerwechsel?

5 Antworten

Steht der  neue Käufer schon im Grundbuch`?

Wie lange habt ihr nun Kündigungsfrist? Steht der Auszug schon unmittelbar bevor?

Könnte man evt. mit dem Käufer darüber reden, dass ihr später erst auszieht, wenn Euer Haus so weit ist? Vielleicht ist er ja gar nicht so dringend auf sofortige Übernahme des ganzen Hauses angewiesen.

Hallo,

es gilt in Deutschland der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", das heißt:

beim Kauf einer vermieteten Wohnung tritt der neue Vermieter in alle Rechten und Pflichten des Mietvertrages anstelle des Vorbesitzers.

Möchte der neue Eigentümer allerdings nach dem Erwerb die Wohnung selber nutzen, muss er für die Kündigung wegen Eigenbedarf nach dem Kauf einer Wohnung ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Bei Eigenbedarf ist dieses Interesse eigentlich gegeben, jedoch muss der Eigenbedarf stets glaubhaft begründet werden, also stets den Tatsachen entsprechen. Zudem muss dieser Grund dann auch im jeweiligen Kündigungsschreiben angegeben werden, ansonsten ist die Kündigung wegen Eigenbedarf ungültig.

Die Sperrfristen von 3 bis zu 10 Jahren finden dann Anwendung, wenn aus Mietwohnungen erst Eigentumswohnungen gemacht werden. In Eurem Fall ist ja das Mietobjekt nur an einen neuen Vermieter verkauft worden.

Hätten wir als Mieter nicht Anspruch auf ein Vorkaufsrecht gehabt?

Nur wenn vertraglich vereinbart.

Haben gelesen, dass beim Verkauf einer Eigentumswohnung 3 Jahre Sperrfrist für die Kündigung auf Eigenbedarf ist

Nein. Es wird ja das Haus als ganzes, nicht jede Wohnung einzeln, verkauft.

Wie lange wohnt Ihr denn schon da?

Übrigens kann man einer Eigenbedarfskündigung wegen besonderer Härte widersprechen.

Binnen kurzer Zeit, noch dazu mit einem Baby, 2 x umziehen könnte u. U. eine solche bedeuten.

... dazu muß er aber im Grundbuch als Eigentümer eingeschrieben worden sein und die amtliche Mitteilung ist als Beleg Euch vorzulegen. Zudem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, und die können ja auch einige Monate betragen. Viel Glück.

nein, nein und nein

nichts trifft zu und er hätte nicht mal eigenbedarf anmelden müssen


er hätte nur eine wohnung beziehen müssen und hätte euch grundlos kündigen können, mit um 3 monate erhöhter frist