Kündigung NACH der Probezeit wegen häufige Fehltage?

7 Antworten

Als ich die Überschrift gelesen hatte, dachte ich du wärst bereits gekündigt worden. xD

Aber nein...
Wenn die Probezeit zuende ist, kann man nur noch mit einem wirklichen Grund gekündigt werden. Wenn man von einem Arzt krank geschrieben wird, ist das ganz klar kein Kündigungsgrund. Außerdem stehen Azubis nochmal unter einem besonderen Kündigungsschutz. Einen Azubi wird man also wirklich nur sehr schwer wieder los.

Ich vermute mal, dass dein Chef etwas herausfinden möchte ob bei dir alles in Ordnung ist und wie es mit deiner Ausbildung nun weiter geht. Bei zu vielen Fehltagen kann es nämlich sein, dass du deine Ausbildung verlängern musst.

Du schreibst Attest das wäre dann für die Berufsschule bestimmt. Du brauchst für die Firma eine AU. Dein Chef wird ab jetzt darauf bestehen, dass Du am ersten Tag eine AU vorlegen musst, wenn nicht kannst Du dafür eine Abmahnung bekommen. Bei weiteren Nichteinhaltungen der Vorgaben, kann er Dich kündigen. Du bist dann nicht mehr glaubwürdig und schadest der Firma. Also solltest Du in Deinem eigenen Interesse nicht sooft ein auf Krank machen oder Du suchst Dir eine andere Ausbildungsstelle, die Dir mehr liegt.

AU = Ärztlicheuntersuchung?

@Darioluca

AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

@ blackforestlady:

Also solltest Du in Deinem eigenen Interesse nicht sooft ein auf Krank machen

Du kannst es offensichtlich nicht lassen ...

Woher nimmst Du die Anmaßung und Arroganz, hier von "auf Krank machen" zu schwafeln??

@Familiengerd

Woher nimmst Du die Anmaßung und Arroganz,

Das sind wir von @blackforestlady doch gewohnt, mich wundert das nicht mehr

Du kannst es offensichtlich nicht lassen ...

Dass sie vom Arbeitsrecht nicht so viel Ahnung hat wissen wir und dass sie meist nicht auf die rechtliche Seite antwortet sondern ihre eigene Meinung kundtut, wird auch nicht das letzte Mal sein ;-)

Was Dich erwartet, kann ich Dir leider nicht sagen, ich kenne Deinen Chef nicht.

Wenn Du Dich bei Krankheit immer sofort abgemeldet und auch rechtzeitig eine AU-Bescheinigung gebracht hast, kann es keine Abmahnung geben und eine Kündigung schon überhaupt nicht.

Verantwortungsbewusste AG sprechen auch mal mit AN/Azubis, wenn diese öfter krankheitsbedingt fehlen. Man versucht u.U. herauszufinden ob die häufigen Erkrankungen mit den Arbeitsbedingungen zusammenhängen und wie man Abhilfe schaffen kann.

Vielleicht ist das so ein Gespräch und Dein Chef möchte von Dir wissen, ob Du eine Idee hast wie man  Deine Krankheitstage verringern kann.

 

Ich saß schon mal oben beim chef aber in der probezeit und er fragte mich wie ich die ausbildung finde und ob es mir gefällt und danach sagte er nur es ist ihm aufgefallen das ich des öfternen nicht da war und das er das nicht mag

@Darioluca

Das hätte dir schon zu Denken geben müssen. Das war schon ein Warnschuss von ihm. Du kannst froh sein,. das er dich trotzdem als Lehrling genommen hat.

@Kleckerfrau

Ich war zu dem zeitpunkt ja schon lehrling

@Darioluca

Welcher Chef mag das schon wenn seine Mitarbeiter/Azubis fehlen.

Mich würde aber doch interessieren, ob Du wirklich immer krank warst, wenn Du gefehlt hast. Ob  Du ein Attest gehabt hast oder nicht, interessiert mich nicht, es gibt Ärzte die geben schon einmal einen "gelben Schein" bei Nichtigkeiten.

Dein Chef kann Dich zwar wegen der bisherigen Fehlzeiten nicht abmahnen oder kündigen, Du solltest aber selbst mal überlegen, dass Du in Zukunft etwas besser auf Deine Gesundheit achtest, und nicht wegen "zweimal niesen" zum Arzt gehst (falls es das schon gab).

 

@Hexle2

Ganz ehrlich es gab schon 1-2 male wo ich nichts hatte aber ansonsten sind es sachen wie Durchfall, Erbrechen, Fieber..

Könnte schon sein dass Dir gekündigt wird. Es ist zwar schön und gut das Du immer einen ärztlichen Attest hattest, aber das interessiert den Chef eher wenig. Der möchte Mitarbeiter haben die ständig da sind und nicht wegen jedem kleinem Hüstlein Zuhause bleiben.

Der möchte Mitarbeiter haben die ständig da sind und nicht wegen jedem kleinem Hüstlein Zuhause bleiben.

Klar will er das. Deshalb hat er aber rechtlich noch lange nicht die Möglichkeit jemanden so einfach zu kündigen.

@asdfghj2

in der Probezeit schon ...

@frodobeutlin100

dann ja aber ich bin ja nicht mehr in der probezeit ..

@Darioluca

Auch danach, wenn ein heftiger Grund besteht. Ein Beispiel dafür wäre, dass durch zu viele Fehltage das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann.

@natusxy0

dass durch zu viele Fehltage das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann

Davon kann aber kaum die Rede sein, wenn das Ausbildungsverhältnis erst seit September 2016 besteht!

Azubi seit September 2016 - Ende der Probzeit Februar 2017 (bei 6 Monaten)

...

Du bist also noch in der Probezeit ...

Nein in meinem vertrag steht - 4Monate -

@Darioluca

na dann ist die Probezeit schon rum ... Glück gehabt .. insoweit zumindest ..

Ende der Probzeit Februar 2017 (bei 6 Monaten)

Im Ausbildungsverhältnis darf die Probezeit längstens 4 Monate betragen!

Im Übrigen - im Arbeitsverhältnis - sind auch sonst keine 6 Monate oder überhaupt eine Probezeit

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