Kündigung nach der ersten Arbeitswoche in neuem Job?
Hallo,
ich arbeite seit einer Woche in einer Praxis, die von einem Ehepaar geführt wird. Ich fühle mich von dem ersten Tag an unwohl. Ich werde immer als blöd hingestellt, also als Dummchen, und 10-mal am Tag in eine dunkle Kammer gebeten - entweder vom Chef oder der Chefin - wo Anweisungen gegeben werden, wie ich mich zu verhalten habe oder was ich wieder falsch gemacht habe. Am Freitagabend bin ich heulend rausgegangen, nachdem die Chefin mich vor einer Patientin lächerlich gemacht hat, und habe mir vorgenommen zu kündigen und mich krankschreiben zu lassen. Mit denen erstmal die Situation klären und reden bringt nichts. Und vor Patienten lasse ich mich nicht mehr lächerlich machen. Ich habe 4 Wochen zum Monatsende eine Kündigungsfrist. Das heisst, ich schicke per Einschreiben eine Kündigung hin und lasse mich noch krankschreiben, so, dass ich im Juli eine neue Arbeitsstelle anfangen kann.Ich bin psychisch schon fertig. Aber ich bin eine Woche lang vor Patienten als dumm hingestellt worden.Das geht gar nicht und ich kann mir in keiner Weise vorstellen dort noch länger hinzugehen. Ich hätte es mir auch anders gewünscht.
Was kann das schlimmstenfalls für Konsequenzen haben, dass ich kündige nach der ersten Arbeitswoche und mich voll krankschreiben lasse?
Hat jemand ähnliche oder die gleichen Erfahrungen gemacht?
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Danke..
7 Antworten
Innerhalb der Probezeit kann jeder, Du oder der Arbeitgeber, ohne Angabe von Gründen kündigen. Guck in Deinen Arbeitsvertrag, da muss das drinstehen.
Hast Du Probezeit?In der kannst Du von heute auf morgen kündigen,wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Richtig.Sind wohl zwei Wochen Frist innerhalb der Probezeit.
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten!
Ich habe in meiner Probezeit eine einmonatige Frist zum Monatsschluss. Ich kann also jetzt oder am Ende vom Monat Mai aus Ende Juni kündigen. Das heisst es doch..oder? Ich habe Angst, dass mich kein Arzt solange krankschreibt.Ich habe Angst, dass ist mir noch nie passiert. Aber ich werde keinen Schritt mehr in diese Praxis machen.
Stimmt es, dass, wenn ich noch nicht 4 Woche in der neuen Arbeitsstelle gearbeitet habe, der Arbeitgeber mir kein Gehalt zahlen muss?
Danke für Eure Hilfe!
Nichts. Während der Probezeit kann jede Partei ohne Angabe von Gründen kündigen
Erst mal besteht in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn die vorbei sind, du da noch angestellt bist und der Praxisinhaber fies ist, zahlt er auch weiterhin nicht. Dann hast du die Rennerei.
Hier wurde auch erwähnt, dass die BA evtl. trotz Eigenkündigung bei mobbing ALG zahlt. Da wollen die aber schon etwas mehr als das jemand nur 1 Woche irgendwo ausharrt. Und die fragen dazu natürlich auch den Arbeitgeber, der dann seine Version der Geschichte erzählen wird.
''... Probezeit?In der kannst Du von heute auf morgen kündigen ....''