Kündigung nach der Abschlussprüfung ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Gesellbrief hat mit dem Ausbildungsvertrag eigentlich nichts zu tun. Er ist nur der Beweis, dass du die Gesellenreife hast.

Will dich denn dein Betrieb nicht übernehmen??

Lies mal deinen Lehrvertrag durch. Dort wird sicher auch was über die Kündigung nach der Beendigung der Ausbildung stehen.

Wenn du einfach abhaust, dann dein Lehrbetrieb in deine Beurteilung rein schreiben, dass du deinen Lehrvertrag nicht erfüllt hast. Bei deinen weiteren Arbeitgebern wird das keinen guten Eindruck machen. Überlege dir das nochmal. Wenn der neue Betrieb dich unbedingt haben will, dann wartet der auch. Solltest du zu einer kurzfristigen Entscheidung gedrängt werden, dann taugt der Betrieb nichts. MfG

Er würde mich übernehmen. Ich möchte aber nicht weiter & wenn ich jetzt wechsle bekomme richtigen Lohn statt Lehrlingslohn

@Brightfoot

Das mag zwar richtig sein, aber der Lehrherr hat das Recht und du die Pflicht, dass du den Vertrag erfüllst. Rede mal mit deinem Chef, der wird dir sicher entgegenkommen. Angst brauchst du keine zu haben, denn dein Verhalten ist normal.

Was sagt denn dein Lehrvertrag zum Ende der Lehre????? MfG

Mit der bestandenen Prüfung endet das Arbeitsverhältnis. Wenn also die letzte Prüfungsleistung erbracht ist, ist der Ausbildungsvertrag beendet. Egal, welches Datum im Vertrag steht.

Da brauchst du nicht zu kündigen. Der Gesellenbrief wird dir nicht vom Arbeitgeber ausgestellt, sondern von der Handwerkskammer an der du die Prüfung absolviert hast. 

Wenn du bereits die Prüfung absolviert hast, müsstest du eine vorläufige Bescheinigung über bestehen/nicht bestehen erhalten haben.

Genau diese Bescheinigung brauche ich noch nur bin ich ziemlich sicher das ich bestanden habe. Ohne diese Bescheinigung steht theoretisch noch mein Ausbildungsvertrag

@Brightfoot

Dann hast du die letzte Prüfung noch nicht absolviert?

Die Bescheinigung wird nach der Prüfung direkt ausgehändigt. Außerdem beendet nicht die Bescheinigung den Ausbildungsvertrag, sondern die bestandene Prüfung! Sollte die Prüfung nämlich nicht bestanden worden sein, dann verlängert sich der Vertrag. Daher gibt es die vorläufige Bescheinigung DIREKT, damit sie dem Betrieb vorgelegt werden kann.

Doch doch, das Prüfungsstück wird nur noch bewertet & in ca 3,4 Wochen bekomme ich die Bestätigung den Gesellenbrief (Mit genauen Daten/Noten) erst in 6-7.