Kündigung nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit
Hai, ich war ja zwar selber mal Betriebsrat, aber das ist halt doch schon paar Tage her. Deshalb mal hier die Frage:
Meine älteste (also am Längsten) Freundin, hat diese Woche von Ihrer Firma, Spiegel-Verlag Hamburg, das Angebot für einen Aufhebungsvertrag bekommen. Sie ist seit knapp 29 Jahren bei dem Verein, keine Abmahnungen oder ähnliches. Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Einvernehmen.
Selbstverständlich habe ich ihr geraten, sich darauf nicht einzulassen, aber, wie groß ist die Chance für den (blöden) Spiegel trotzdem mit einer betriebsbedingten Kündigung durchzukommen? Ach ja, noch ergänzend : Wird dieses Jahr 50, keine Kinder,Gewerkschaftsmitglied.
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann, Tipps wie Anwalt etc ist eh schon klar, hätte gern etwas aus eigener Erfahrung wenn möglich.
PS: Gerade vom Spiegel, der immer so auf "Links" macht, find ich die Schweinerei noch besonders groß. Ich kündige sofort mein ABO, Saftladen, verdammter.
5 Antworten

Hat sie vielleicht 30 % Schwerbeschädigung , dann könnte sie einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitamt stellen . Dann ist sie nicht mehr kündbar , ausser unter Einbeziehung des Integrationsamtes . Dieser Antrag wird schnell bearbeitet , und gilt ab dem Tag an dem er beim Arbeitsamt angekommen ist . Bei einer ausgesprochenen Kündigung ist es nicht mehr möglich bzw . zu spät den Antrag zu stellen .

Gern geschehen !

also ich würde mir da nochmal rat einholen wollen, aber betriebsbeding ist immer so ein ding, jedoch nach 29 jahren betriebszugehörigkeit sollte dem arbeitgeber da ein vernünftiger grund einfallen.gibt es einen grund? zuerst soll sie mal zum BR gehen, nichts unterschreiben was den aufhebungsvertrag angeht. selbst wenn sie nicht drum herum kommen sollte den zu unterzeichnen, kommt es noch auf das angebot des AG an, und das sollte hier nicht kleinlich ausfallen. und sie soll sich unbedingt an die gewerkschaft wenden, hier auch den rechtsschutz in anspruch nehmen.
und ich habe gelesen in Einvernehmen. In Einvernehmen mit wem?
gibt es fristen in der betriebsbedingten kündigung / aufhebungsvertrag?
hat der BR dieser kündigung schon zugestimmt? oder noch besser, ist der br davon in kenntnisgesetzt worden und hat eine stellungnahme dazu abgegeben, bzw. fand eine anhörung im BR statt?

Einen Aufhebungsvertrag würde ich nie akzeptieren.Dass ist zwar für den Arbeitgeber der einfachste Weg,jemanden los zu werden,für den Arbeitnehmer ist es aber in der Regel mit einer Sperre beim "Amt" verbunden.
Wenn die Herrschaften was wollen,sollen sie eine ordentliche Kündigung schreiben.Gegen die kann man dann mit einer Kündigungsschutzklage angehen.
Und da deine Freundin ja Gewerkschaftsmitglied ist,bekommt sie von der Seite auch Rechtsschutz.

Obwohl es bei der Sperre auf die Formulierung ankommt. Wenn da steht "im Einvernehmen auf Betreiben des AG" gehts normal durch.
NdT besten Dank.

Nach 29 Jahren hat sie bei der Sozialauswahl doch gute Chancen, natürlich auf Kosten eines Kollegen. Ich würde mich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen. Auch eine Abfindung ersetzt keinen Arbeitsplatz.

Das ist genau das worauf ich auch hoffe. Dank Dir. DH!

Wenn es tatsächlich Betriebsbedingt ist dann hat sie wohl keine Chance. Das Problem ist das sie ja in den Augen der Chefs "ALT" ist und die Wahrscheinlichkeit das sie aus Gesundheitlichen Gründen ausfällt ist größer als bei einem Jungen. Hat man Ihr nur einen Aufhebungsvertrag angeboten oder auch eine Abfindung?

Selbst verständlich auch eine Abfindung, aber mit schätzungsweise 75 Mille kommt sie auch nicht bis zur Rente.
Das ist eine Klasse-Idee, darum kümmer ich mich sofort. 5x DH min.