Kündigung mit Bitte um Aufhebung
Hallo :)
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, ich habe folgendes Problem:
Zum 30. März habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Zuvor war in in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber. Die Situation ist nun so, das hingegen meiner Annahme das befristete Arbeitsverhältnis nicht auf Ende März erlischt sondern auf Ende April. Nun muss ich eine Kündigung mit Bitte um Aufhebung schreiben und weiß nich genau auf was ich achten muss und wie ich es formulieren soll. Vor allem auf welches Datum die Künding erfolgen soll. Rückwirkend ist eine Kündiung ja nicht möglich. Soll ich nun auf Ende April kündigen und um Aufhebung zum 30. März bitten? Das Arbeitsverhältnis wäre aber sowieso durch die Befristung Ende April erloschen, muss ich dann überhaupt einen Kündigung schreiben? Kann ich einfach nur um Aufhebung bitten? Bin ratlos wie ich vorgehen soll ....
Für jede hilfreiche Antwort vielen Dank im Vorraus
5 Antworten
Wo hast du denn in der letzten Woche gearbeitet? Alter oder neuer Arbeitgeber. Ich würde am Montag zum Arbeitgeber gehen, einen Aufhebungsvertrag vorlegen (DAtum 09.04) und den das unterschreiben lassen (ich hoffe, der hat dafür Verständnis und weiß das schon). Vergiß nicht darum zu bitten, dass man dir deinen Urlaubsanspruch auszahlt. Alternativ den neuen Arbeitgeber darum bitten, dass du zum 01.05 anfängst, wenn dich dein Arbeitgeber nicht vorher rauslässt. Wenn der Vertrag bis Ende April befristet ist, musst du keine Kündigung schreiben. er muss aber auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dass ist freiwillig. Du kannst deinen Resturlaub nehmen, allerdings ist es gesetzlich verboten im Urlaub woanders Vollzeit zu arbeiten. Sprich einfach mit beiden Arbeitgebern und einige dich. Hättest du eigentlich alles vorher bedenken können.
meine Überstunden wären dann so ziemlich genau Ende März abgebaut gewesen
Ja es war ziemlich leichtsinnig ohne Kontrolle des Arbeitsvertrages blind den Aussagen meines alten Arbeitgebers zu vertrauen. Der war nämlich auch ganz sicher der Annahme das mein Vertrag Ende März ausläuft. So hatte er mich darauf hingewiesen und auch im Arbeitsplan eingeteilt.... Will mich aber nicht rausreden, ist definitv meine Schuld dass ich jetzt dieses Problem habe.
Na ja, dann sieht es ja so aus, als ob es auf beidseitigem Einverständnis beruht. Dann sprich einfach mit dem alten Arbeitgbeber. Wenn er dir das Märzgehalt gezahlt hat und ihr beide damit einverstanden seit, dass du nicht mehr kommst, dann macht ihr einfach einen Aufhebungsvertrag für Montag und du verzichtest auf alle Ansprüche (also die eine Woche Gehalt vom April). Dann sollte das doch kein Problem sein.
Wenn in einem befristeten Vertrag nicht ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit geregelt ist, kannst du gar nicht kündigen. Das Arbeitsverhältnis kann nur durch Erreichen des Befristungsdatums enden oder durch Aufhebungsvertrag. Muster für Aufhebungsverträge kannst du googlen. Verständige dich mit deinem Chef über ein Beendigungsdatum (frei verhandelbar), setzt einen Aufhebungsvertrag auf und die Sache ist gegessen.
Du kannst rückwirkend nicht kündigen. Dem Aufhebungsvertrag müssen beide Parteien zustimmen. Wenn dein jetziger Arbeitgeber nicht mitspielt musst du bis zum Ende deiner Kündigungsfrist dort arbeiten.
genau so ist das!
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss man nicht kündigen. Der Vertrag läuft einfach aus.
Hast du noch "Resturlaub"?
Nein kein Urlaub, evt. noch Überstunden, da ich die Stundenabrechnung vom März noch nicht habe, habe ich im Moment leider nicht den Überblick darüber. Ist mir allerdings im Moment ziemlich egal. Will da einfach nur irgendwie ohne großen Schaden aus dieser Sitation raus. Wie soll ich nun vorgehen? Irgendwas muss ich ja tun...
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss man nicht kündigen
Einen befristeten Vertrag kann man ohne besondere Vereinbarung nicht mal kündigen.
In meinem Vertrag ist eine Kündigungsregelung von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart. Aber dafür ist es ja eh zu spät und auslaufen wird er Ende April ja sowieso....
niemals!!!! eine aufhebung unterschreiben!!! dann geht das nämlich von dir aus, ist also dein verschulden, und du kriegst von der arge keine kohle!!!
Sag mal lest ihr die fragen nie durch. Da steht doch klipp und klar, dass er ein neues arbeitsverhältnis begonnen hat.
Du hast die Frage nicht gelesen.
Ich wurde bereits Mitte März von meinem alten Arbeitgeber freigestellt um Überstunden abzubauen. Mein alter Chef hat es ebenfalls "verplant" mit dem Datum. Ich war auch letzte Woche noch dort und hatte nachgefragt ob alles soweit geregelt ist. "Ja es ist alles soweit erledigt" war die Antwort. Gearbeitet habe ich seit dem 30. märz bei meinem neuen Arbeitgeber.