Kündigung Mietwohnung an Hausverwaltung oder Eigentümer
Hallo, wir haben einen Mietvertrag, auf dem in der Spalte Vertragspartner der Hauseigentümer und wir stehen. Unterschrieben und gestempelt hat aber die Hausverwaltung. Es steht nirgends, dass sie den Eigentümer vertritt. An wen müssen wir jetzt unsere Kündigung richten?
4 Antworten
Vertragspartner ist der Eigentümer, also muss die Kündigung an den gerichtet werden. Ggf. Kopie als Info an die Hausverwaltung, ist aber nicht unbedingt erforderlich.
Der Vermieter ist Vertagspartner und an diesen ist die Kündigung schriftlich einzureichen.
Am Besten per Einwurfeinschreiben.
An den der als Vertragspartner im Vertrag steht. Das ist der Eigentümer.
Zur Sicherheit würde ich in der Kündigung an den Vermieter vermerken das eine Zweitschrift an die HV geschickt wird und umgekehrt in der Zweitschrift an die HV vermerken das das Original an den Vermieter geschickt wurde.
An den Vertragspartner