kündigung in der probezeit(krankheit und nicht selbe leistung wie kollegin)?
hi, ich hab folgendes problem: mein chef will mich kündigen und hat mich freigestellt aus folgenden gründen: ich habe direkt in der 2.woche nach dem ich einen neuen job angefangen habe, mir den arm gebrochen und war knapp einen monat krank. die versäumte leistung/ausbildung konnte ich so schnell nicht aufholen. es hat eine kollegin nach mir angefangen, welche viel besser und schneller bei den abwicklungen der kundentermine ist. mein chef hat mir diese beiden gründe gesagt, wieso er das verhältnis noch in der probezeit kündigen möchte. er meinte ebenfalls, die kollegin kann eben besser mit den kerlen am telefon und vor ort eine bindung aufbauen, und bei mir sind die kunden nicht so begeistert. (ich bin männlich)
ist das rechtens?
5 Antworten
Ein großes Lob an den Chef, Dir den Grund für Deine Kündigung zu nennen.
Mit einem gebrochenen Arm hätte man trotzdem am Arbeitsplatz erscheinen können und andere Tätigkeiten verrichten können.
Du hattest garantiert nicht durchgehend Schmerzen oder sonstiges.
Also solltest Du für die Zukunft daraus lernen, Frauen sind in manchen Dingen besser und da braucht man nicht auf Gleichberechtigung hinzuweisen.
Frauen sind in vielen Dingen benachteiligter, also Bewerbungen schreiben und nicht herum jammern.
Mit einem gebrochenen Arm hätte man trotzdem am Arbeitsplatz erscheinen können und andere Tätigkeiten verrichten können.
Wie willst denn DU das beurteilen können?!?
Der kann Dich während Probezeit sowieso ohne Begründung jederzeit kündigen.
Auch im Krank.
Pech.
Und über die Rückmeldung freu Dich als konstruktive Kritik, Du weisst jetzt, wo es bei Dir hapert.
Ja, ist halt Probezeit.
Das ist ähnlich wenn ein Vertrag ausläuft, dann brauch man nichts begründen.
In der Probezeit braucht es gar keine Begründung. Du hast wenigstens noch ein Feedback bekommen das dir vllt hilft dich besser einzuordnen
Ganz einfach - während der Probezeit kann Dich Dein Arbeitgeber ohne ! Begründung unter Einhaltung der 2-wöchigen Kündigungsfrist entlassen.
Deine Kündigung muss ! Dir schriftlich ! mindestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigung zugehen. Eine Kündigung kann selbst noch am letzten Tag der Probzeit ausgesprochen werden. Ausschlaggebend ist also der Tag an dem Dir das Kündigungsschreiben zugeht.
Beispiel - wenn Dir noch heute das Kündigungsschreiben übergeben wird oder in Deinem Briefkasten liegt - wäre der 28.2. der letzte Tag Deines Arbeitsverhältnisses.
Nein, er kann dir auch am letzten Tag der Probezeit kündigen.
ich habe gestern das schreiben im briefkasten erhalten, der chef wollte es heute gerne unterschrieben zurück, er hat gerade sogar gefragt, ob er es bei mir persönlich abholen darf.
deswegen bin ich noch verunsicherter.
Und per welchem Datum soll das Arbeitsverhältnis enden? Sprich 27. 2. wäre dann in Ordnung.
Allerdings bis Du keineswegs verpflichtet den (pünktlichen) Zugang dieses Schreibens zu bestätigen.
also mindestens 2 wochen vorher?
was passiert, wenn es nicht 2 wochen vorher geschieht?