Kündigung in der Probezeit zum Monatsende?
Guten Tag
Ich habe heute meine Kündigung bekommen. Ich bin in der Probezeit. Die Kündigung ist auf den 13.10.18 ausgestellt. In meinem Arbeitsvertrag steht aber "In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Woche zum Monatsende gekündigt werden" Also wäre das dann doch der 31.10.18 oder verstehe ich das falsch?
4 Antworten
Wenn die Kündigungsfrist genau SO wie Du beschreibst im Vertrag erwähnt reguliert ist,
" In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Woche zum Monatsende gekündigt werden "
widerspricht sich der Arbeitgeber gerade selbst und weicht zudem auch von den entsprechenden Regeln aus dem Paragrafen 622 BGB ab, was vermutlich in dieser Form aber rechtlich haltbar sein dürfte.
Nach 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist innerhalb einer Probezeit 14 Tage zu jedem Tag im Monat.
Somit wäre die Dir heute zugegangene Kündigung zum 13.10.2018 zumindest formal richtig gemäss 622 BGB, aber nicht laut Vertrag.
Gemäss der Formulierung in Deinem Arbeitsvertrag wäre sie daher formal unwirksam, da hier ausdrücklich von " 14 Tage zum Monatsende " die Rede ist.
Wenn Du somit die Arbeitstage bis 31.10 noch mitnehmen willst, verweise den Arbeitgeber auf den entsprechenden Passus in Deinem Arbeitsvrtrag.
Dann gehst Du am Montag zu Deinen Chef und weist ihn freundlich auf den offensichtlichen Formfehler zur Korrektur der Kündigung hin.
Zitar: "In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden"
wenn das tatsächlich so im Vertrag steht, kann der AG nur zum 31.10. kündigen
dann kennt der Arbeitgeber entweder den Vertrag nicht richtig oder es ist ein Zahlendreher
Frist von 2 Wochen! In zwei Wochen ist der 13.10.18. Sie haben dir zum Monatsende (heute) gekündigt, genauso wie es im Vertrag steht.
zum Montsende heißt, dass die Kündigung zum Montasende wirksam wird
also zum 30.09. - klappt nicht mehr, da keine 2 Wochen mehr
oder eben zum 31.10.
Ja so lese ich das auch raus. Danke
Ich lese das so das 2 Wochen vor Monatsende gekündigt werden muss. Stimmt das nicht? Also wäre dann der 15.10.18 spätestens möglich oder?
genauso ...
früher kündigen geht natürlich ... ändert aber nicht daran, dass das Vertragverhältnis am Monatsende endet (hier 31.10)
Frage den AG ob es ein Zahlendreher ist.
Danke für die Antwort. Da jetzt Wochenende ist kann ich keinen fragen. Deshalb wollte ich wissen wie ihr das auslegen würdet.
Der genau Wortlaut ist: Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.