Kündigung in der probezeit schwerbehinderung?

4 Antworten

In der Probezeit gilt kein Kündigungsschutz! Probezeit ist Probezeit... denn du bist nicht als "Behinderter" eingestellt...

https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Probearbeitsverhaeltnis/77c405i1p/

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt jedoch ohne Rücksicht auf die Dauer der Probezeit in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht (§ 90 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Auch die Mindestkündigungsfrist für schwerbehinderte Menschen von 4 Wochen (§ 86 SGB IX) gilt während der Probezeit nicht.

Der Arbeitgeber hat jede Begründung und Beendigung des Probearbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer dem Integrationsamt innerhalb von 4 Tagen anzuzeigen (§ 90 Abs.3 SGB IX). Hierdurch soll gewährleistet sein, dass gerade in der wichtigen Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses alle Möglichkeiten der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft werden können.

Auch nicht der für schwerbehinderte? 

Unter 50% bringt dir das sowieso nichts. Und wenn du das dem Arbeitgeber verschwiegen hast, kann der sich da ja auch nicht nach richten. Trotzdem denke ich auch, das Probezeit eben Probezeit ist.

@JollySwgm

Ich habe 50% mit Ausweis

gilt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte auch in der Probezeit?

Nein, gilt er nicht. Der besondere Kündigungsschutz bei dem auch die Zustimmung des Integrationsamts für eine Kündigung notwendig ist, gilt erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten.

Diese Wartezeit nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz gilt für alle AN, auch für Schwerbehinderte. Einzige Ausnahme ist nach dem Mutterschutzgesetz bei Schwangerschaft.

Geregelt ist das auch im § 90 SGB IX (Ausnahmen). Hier steht dass die Vorschriften nach denen die Zustimmung des Integrationsamts und auch die Mindestkündigungsfrist nach § 86 SGB IX (vier Wochen) bei Arbeitsverhältnissen die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate bestehen nicht eingehalten werden müssen.

In der Probezeit kann er dich ohne Probleme und ohne Gründe auch als "schwerbehinderte Person" kündigen.

Auf den besonderen Kündigungsschutz kannst Du dich injeh nur berufen, wenn der Arbeitgeber darüber in Kentniss gesetzt wurde. Für die Probezeit wäre es aber eh egal....

Hier werden Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten. Während der probezeit habe ich keinerlei rechte

@Hallo1991du

Warum werden Arbeitnehmerrechte in der Probezeit mit den Füßen getreten? Du hast exakt die gleichen Rechte in der Probezeit wie der Arbeitgeber auch. Der Sinn der Probezeit ist es doch gerade herauszufinden ob der Mitarbeiter zu der Stelle passt. Genau so kann der Arbeitnehmer prüfen ob der Unternehmen zu einem passt.

@Messkreisfehler

Ach wenn du Freitag abends mal quasi nebenbei die Kündigung bekommst und das ohne ein Ton vorher gesagt wird? Findest du das toll?? Ist das der Stil von zeitarbeitsfirmen? 

@Messkreisfehler


Richtig, @Messkreisfehler!

Und außerdem: Selbst wenn er die Probezeit "überstanden" hätte, würde ihm seine Eigenschaft als Schwerbehinderter keinen Kündigungsschutz im eigentlichen Sinne bescheren, da das Integrationsamt lediglich zu prüfen hat, ob die Kündigung wegen (!) der Schwerbehinderung erfolgt ist.

@Hallo1991du

Das das für dich nicht "toll" ist, ist klar. Aber schau dir mal deine anderen Fragen an: Ist es "toll" für einen Arbeitgeber wenn der neue Arbeitnehmer in der Probezeit kündigt und zu einem anderen Arbeitnehmer wechselt? (Deine Frage wegen den 3 Euro mehr Stundenlohn). Das ist genau so "toll" wie deine Situation jetzt. Das man während der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann ist allgemein bekannt. Insofern werden hier auch keine "Rechte mit den Füßen getreten.

@Hallo1991du

Ja, das ist der Stil der (meisten) Zeitarbeitsfirmen!

@verreisterNutzer

Ich bin ein anständiger Mensch der nur anständig behandelt werden will und nicht "von heute auf morgen" rausgeschmissen werden kann. Mal ganz abgesehen davon das ich mir in der entleihfirma durchaus ein längeres Engagement vorstellen hätte können aber nun bin ich ja zum 1.Mai gekündigt. Die nächste Woche wird toll.

@verreisterNutzer

Das ist korrekt, allerdings sehr "negativ" von dir formuliert. Immerhin wird bei rund 1/4 der Kündigungen zu Zustimmung versagt. Das Integrationsamt prüft ja zusätzlich, ob Hilfen zur Verfügung gestellt werden können um das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten (z.Bsp. bei schlechten Arbeitsleistungen oder bei häufiger Krankheit). Ganz so negativ wie Du es hier darstellst, ist es also nicht. Natürlich ist eine Schwerbehindung kein Freifahrtschein für einen Arbeitnehmer. Personenbedingte Kündigungen die im Verhalten des Arbeitsnehmers liegen werden in den meisten Fällen genehmigt. Auch hat das Integrationsamt z.Bsp. im Falle einer Insolvenz so gut wie keinen Handlungsspielraum. Fakt ist aber, dass eine Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters schwieriger ist als eine "normale" Kündigung.

@Hallo1991du

"Anständig behandeln" bedeutet für dich also, dass der Arbeitgeber dich behalten muss obwohl er nicht will... In 4 Wochen Beschäftigungsdauer 2 mal zu spät zu kommen ist halt auch nicht gerade vorbildlich. Die Gründe des zu spät kommens spielen dabei keine Rolle.

@Messkreisfehler

Schwieriger?? Bitte was? Aber einfach rausschmeissen ist ok? Tzzzzzz..... und ich kann nun wieder zusehen das ich was kriege. Alles was ich will ist net schon wieder zum Amt gehen zu müssen. 

@Messkreisfehler

Ich will das man es mir sagt wenn ich nicht erwünscht bin. Und mir nicht freitags die Kündigung hin knallt ohne einen Ton zu sagen. Zu spät gekommen bin ich übrigens nicht das war alles abgesprochen mit der entleihfirma. 

@Messkreisfehler

Das kann ich leider nicht bestätigen, @Messkreisfehler. Wir haben damals im Bereich ÖPNV (bei einem äußerst "scharfen" Betriebsrat) alle Kündigungen von Schwerbehinderten durchbekommen, wobei die Gründe natürlich nicht die Schwernehinderung selbst waren.

@verreisterNutzer

Wurden alle rausgeschmissen? Ah ok danke

@Hallo1991du

Nein, alle Kündigungen hatten personen- bzw. verhaltensbedingte Gründe, z.B. Verlust der Führerscheine, Vorlage von Bescheiden über dauernde Erwerbsunfähigkeit usw.

@verreisterNutzer

Ah ok das ist ja ok. Aber die Praktiken so mancher Arbeitgeber finde ich zum kozen. Zumindest ein Gespräch hätte ich doch erwarten können

@Hallo1991du

Das kann ich nachvollziehen, aber Du hast doch selbst bereits erkannt, dass dies wohl in erster Linie die Machenschaften der (leider in Verruf geratenen) Zeitarbeitsfirmen sind.

Also: Weg davon!

@verreisterNutzer

Jop hab bereits 5 bewerbungen am laufen auf feste stellen. Ist halt schwierig da in den jobbörsen quasi nur zeitarbeit ist. Die zeitarbeitsfirma wo ich mich morgen vorstelle würde ich nur als nitnagel nehmen um nicht arbeitslos zu werden.

@Hallo1991du

Durchs zusenden der Kündigung hat man es dir ja mitgeteilt ^^

Naja obs jetzt erforderlich ist dir das dazu auch noch persönlich zu sagen ist Ansichtssache.

Zu dem "das war abgesprochen" kann ich halt nur mt den Infos arbeiten die Du hier gegeben hast. "Ich war wegen des Streiks jetzt 1 oder 2 mal zu spät ok" klang halt nicht gerade nach "es war abgesprochen"... Ist ja jetzt auch egal. Deine Frage ist denke ich ausreichend beantwortet.

@Messkreisfehler

Durchs zusenden der Kündigung hat man mir ja mitgeteilt- das nennst du mitteilen? Bist du ein Unternehmer? Ist das dein ernst? Geht man heutzutage so mit Menschen um? Was soll das? Es war bisher in meinem Umfeld immer so das eine Kündigung telefonisch oder per Mail angekündigt wurde! Wo leben wir eigentlich? In einer Diktatur der Arbeitgeber? Kommt mir so vor! Behandelt doch eure Mitarbeiter am besten gleich wie Ware. Ach ja das geschieht ja schon in Form von Zeitarbeitsfirmen, Befristungen und dieser sch..... Minijobs.

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte gilt nicht während der Probezeit.