Kündigung im Krankenstand (Probezeit)

13 Antworten

In der Probezeit kannst du jederzeit, ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden. Krankheit schützt nicht vor Kündigung.

Ja darf er. Krankheit schützt nicht vor Kündigung und da du in der Probezeit bist ist es eh möglich.

Ja, das kann er ohne Angaben von Gründen jederzeit in der Probezeit.

Die Frage ist, ob du wirklich krank bist oder es nur vorgibst zu sein. Warst du in der kurzen Zeit, seit du dort arbeitest schon einmal krank? Um deine Frage zu beantworten: In der Probezeit darf ein Chef kündigen, wie er lustig ist, auch wenn du krank bist. Schließlich steht in deinem Vertrag sicher so etwas drin wie "ohne Angabe von Gründen". Das heißt nur eins: Er kann dich in der Probezeit auch kündigen, wenn du in seiner Gegenwart hustest oder atmest. Verstehst?

Er kann dich einfachso in der Probezeit kündigen, auch wenn du Krankgeschrieben bist.