Kündigung Hauswart
Wir haben nach dem Kauf eines Hauses einen Hauswart übernommen, aber keinen Vertrag geschlossen. Nun will ich den kündigen. Muss ich Fristen hier einhalten ?
2 Antworten
Da es sich hierbei wohl nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, greift § 621 BGB - dabei richtet sich die Kündigungsfrist danach, für welchen Zeitraum vergütet wird.
Ihr habt das Haus mit den bestehenden Recht und Pflichten gekauft. Also hängt es von dem Vertrag ab, ,den der frühere Besitzer hatte. Schau darein, was da steht.
Laut Kaufvertrag haben wir frei von Verträgen gekauft. Auch hatte der Vor- Eigentümer keinen Vertrag, nur ein schriftlich bestätigtes Angebot. Mir geht's eigentlich nur um die Frist. Oder die frage die sich stellt, ob ich überhaupt kündigen muss, oder nur Anzeige, dass wir seine Tätigkeit nicht mehr wünschen. Will mit der Kündigung ja kein vertragsverhältnis bestätigen. Danke übrigens für die Antwort.