Kündigung Geschäftslokal

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ich bin etwas verunsichert da ich im Internet immer wieder lese das man nur zum Quartalsende kündigen kann da es ein Ladenlokal ist

Die Kündigungsfristen für Gewerberäume sind im § 580a (2) BGB geregelt. Demnach ist eine Kündigung am 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals zulässig ist.

Hier handelt es sich also ebenso um eine Frist von 6 Monaten, weshalb die bei Dir vereinbarte Frist nicht unwirksam ist. Die Kündigung zum Quartalsende ist bei Dir offensichtlich nicht vereinbart, so dass Du zum 28.02.2015 kündigen kannst, sofern die Kündigung bis zum 31.08.2014 beim Vermieter eingeht.

"Hiermit kündige ich den Mietvertrag fristgerecht zum 28.02.2015 oder ersatzweise zum nächst möglichen Termin".

Damit ist deine Kündigung auch wirksam, falls das Datum aus irgend einem Grund angezweifelt wird.

Heute, 25.08.2014, auf Basis der Bestimmungen im Mietvertrag zum 28.02.2015 (6 volle Monate).

Quartalsende kündigen kann

entscheidend ist Dein Vertrag und da steht: Frist von 6 Monaten zum Monatsende

6 Monate sind kein Quartal ( 3 Montae= 1 Quartal). Wenn du diesen Monat kündigst, dann bis 31.08.2014. So läuft dein Vertrag in 6 Monaten aus. Dann bist du zum 1. März draussen.