Kann man einen Kündigung "fristgerecht" nennen, wenn sie früher ist, als durch die Kündigungsfrist geregelt?
Hallo ihr Lieben, ich habe eine Kündigungsfrist von zwei Wochen für die ersten drei Monate meiner Arbeit. Ich habe Ende Mai angefangen und möchte Ende August aufhören und dachte daran, jetzt schon die Kündigung zu verfassen (Also einen Monat vorher). Überall steht, dass man sagt "Ich kündige Fristgerecht", aber das wäre ja schon in zwei Wochen. Soll ich dann einfach das Wort rauslassen? Ich wollte es meinem Chef auf den Schreibtisch legen zum unterschreiben, der momentan noch in Urlaub ist, aber bald wieder kommen müsste. Ich habe ihm auch schon vor ein paar Wochen mündlich mittgeteilt, dass ich dann kündige. Genau zwei Wochen vorher zu kündigen wäre mir zu riskant und er meinte auch, dass früher besser ist. Also wie formulieren? Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn Du in die Kündigung "zum 31. August 2015" schreibst, macht Du alles richtig. Und abgeben tut man die Kündigung bei der Personalabteilung, die den Empfang quittieren muß als Beleg für den Eingang. Unterschreiben muß Dein Chef gar nichts. Eine Kündigung ist eine einseitige Willensbekundung.
Fristgerecht heißt nur, dass du nicht zu spät kündigst. Selbstverständlich kannst du auch früher die Kündigung einreichen. Du musst es dann nur aushalten, dass man dich auf der Arbeit als " auf der Durchreise" betrachtet.
du schreibst einfach, dass du hiermit zum xy kündigst
fristgerecht, kannst du auch reinschreiben, interessiert niemanden
der chef muss die auch nicht unterschreiben, die ist einseitig
du brauchst nur einen beweis, dass er sie erhalten hat