Kündigung erhalten - wann Laptop usw. Abgeben?
Hey zusammen,
Ich habe am Donnerstag u.g. Kündigung erhalten. Das ganze habe ich mit den Worten "zur Kenntniss genommen" unterschrieben. Mein Chef meinte, das ich am we noch mal alle privaten Sachen vom Laptop iPhone runter machen soll und das ganze dann am Montag, also morgen abgeben soll.
Da ich gerade privat kein Handy oder Laptop habe waere das sehr nervig fuer mich.
Daher die frage - muss ich das jetzt abgeben? Ich habe der Kündigung nicht zugestimmt und verbrauche gerade meinen resturlaub, warum also die Eile? Wie sieht das ganze rechtlich aus?
Freu mich auf Tipps und Meinungen :)
--schnip
Überschrift: Beendigung des Dienstverhältnisses a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach mehrfacher mündlicher Verwarnung sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30 April 2013 zu beenden. Sie werden nach Übergabe aller Agenden mit sofortiger Wirkung per 22. März 2013 dienstfrei gestellt. Es wird vereinbart, dass der bestehende Resturlaub innerhalb des Dienstverhältnisses bzw. innerhalb der Freistellung aufgebraucht wird. Ein allfälliger Resturlaub wird mit der Endabrechnung zur Auszahlung gebracht.
Das Arbeitsverhältnis wird bis zum 30 August 2013 ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt.
b) Spesen Eventuelle noch ausstehende Reise / Spesenabrechnungen sind bis Ende März 2013 abzurechnen.
c) Commission Sie erhalten Ihre Commission für 2013 mit einer Zielerreichung von 60% ausgezahlt. Das sind 1960 Brutto (Januar - bis April 2013). Mit diesem Betrag sind jegliche Zahlungen aus dem Commisssions System abgegolten.
d) Aufrechnung / Zurückbehaltung Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass gegenüber den wechselseitigen Ansprüchen aus dieser Vereinbarung die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen sind.
e) Ausgleichsklausel Mit der Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt, erledigt.
f) Firmenunterlagen, Übergabe Projekte Sie sind verpflichtet bis zum 21 März 2013 sämtliche der Firma gehörenden Unterlagen oder Gegenstände (z.B. Handy, Telefonkarten, Parkkarte, Zutritts karte), Programme, einschließlich Kopien und deren Dokumentationen, die Ihnen überlassen wurden oder die Sie während der Beschäftigungszeit für die Firma angelegt, gesammelt, oder erworben haben, vollständig an die Firma herauszugeben. Es wird vereinbart, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Ihrem letztem Arbeitstag alle persönlichen E-Mails aus Ihrem Account entfernen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Arbeitgeber maximal einen Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Account aufrecht erhält , um so durch eine entsprechende Nachricht auf andere zuständige Mitarbeiter zu verweisen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, allfällige private E-Mails vertraliche zu behandeln und zu löschen.
4 Antworten
Laptop und iPhone sind Firmeneigentum. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses musst Du das selbstverständlich zurückgeben. Wenn Du jetzt freigestellt bist und keine Arbeiten mehr für die Firma verrichten musst, hast Du auch keinen betrieblichen Bedarf mehr und bist zur Rückgabe verpflichtet.
Es ist nicht das Problem des AG wenn der AN keine privaten Geräte hat und diese deshalb weiterhin nutzen möchte.
ja, du musst die Sachen am Montag zurückgeben, da du ab 22. März dienstfrei gestellt bist .Dein letzter aktiver Arbeitstag war am 22. März auch wenn die Kündigung erst zum 30. August wirksam wird Ich würde nicht weiteren Ärger machen, das wirkt sich dann nur negativ aus wenn du eine andere Arbeitsstelle annehmen willst, da die Arbeitgeber sich eigentlich immer bei der letzten Arbeitsstelle erkundigen und nachfragen.
Es ist das Handy deines Arbeitsgebers - also hast du es umgehend zurückzugeben, wenn er es so fordert. Ohne Wenn und Aber.
dann sag doch deinem Chef, dass es "nervig" für dich ist, Iphone und Laptop abzugeben. Dann weiß er wenigstens, dass er die richtige Entscheidung getroffen hat. natürlich musst du beides wie gefordert abgeben.