Kündigung eines Lohnempfängers mit Freistellung?
Wenn ich als Lohnempfänger eine Kündigung erhalte und daraufhin von der Arbeit freigestellt werde (in diesem konkreten Fall also nicht mehr auf Montage fahren muss/darf), werde ich dann bis zum Arbeitsende weiterhin bezahlt? Denn theoretisch leiste ich ja in der verbleibenden Zeit keine Arbeit mehr, die auf mein Stundenkonto hinzugefügt wird. Demzufolge würde ich auch kein Geld für die zwei Wochen bekommen, oder?
4 Antworten
Du wirst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlt.
Wenn der AG Dich nicht mehr arbeiten lassen will, ist das seine Entscheidung, es hat aber auf die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Arbeitsstunden keinen Einfluss.
Dein AG kann während einer Freistellung allerdings evtl. vorhandene Überstunden auf einem Zeitkonto verrechnen. Hast Du eine unwiderrufliche Freistellung, kann auch evtl. vorhandener Urlaub verrechnet werden.
Bei einer widerruflichen Freistellung muss der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende
Dir steht der Lohn bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zu, denn es ist nicht dein Problem, wenn der Arbeitgeber dich von der Arbeitspflicht entbindet.
Wenn der Arbeitgeber dich während der Kündigungsfrist nicht beschäftigen kann oder will, muss er den Lohn trotzdem zahlen.
Wenn Dein Arbeitgeber dich freistellt, muss er dich bis zum Ende bezahlen.