Kündigung einer Unfallversicherung wegen Änderung der Gefahrengruppe?

2 Antworten

Kündigungsfristen stehen in Deinem Vertrag. Guck da nach.

Hi UweRichter60,

deine Kündigung ist leider nicht rechtens und frühestens zum Ablauf nach 3 Jahren möglich!

Dies ist keine Beitragserhöhung ohne Leistungsänderung (Gef.gruppe A nach B) und damit kein Sonderkündigungsrecht. Du hast ja die Gefahrengruppenänderung gemeldet...

Was war denn der Sohn denn vorher (Schüler?) und als was ist er jetzt tätig?

Gruß siola55