Kündigung einer Mietwohnung unter Zeugen eingeworfen - Ausreichend?
Hallo,
ich habe ein Problem (mal wieder) mit meinem Vermieter. Ich habe am 31.7. meine Kündigung eingeworfen für meine Wohnung, mit bitte um baldigen Kontakt falls er einen Nachmieter wünscht (neue Wohnung ab 1.8. gehabt und Umzugsbereit, auch mehrere Nachmieter hätte ich ihm anbieten können).
Ich habe erst überlegt per Einschreiben, normaler Brief oder direkt einwerfen. Nach einiger Recherche kam ich zu dem Schluss, dass er selbst bei Einschreiben sagen kann der Brief war leer........also habe ich das ganze nur in den Briefkasten geworfen. Zwei Zeugen (meine Freundin und ein Bekannter) waren dabei, haben auch vorher noch den Brief gesehen (da ich meinen Bekannten gebeten habe drüber zu sehen da er selbst Vermieter ist). Und beide waren beim Einwurf in den Briefkasten des Vermieters dabei.
Nun habe ich eine Weile nichts gehört und nun den Vermieter mal angerufen und gefragt wie es aussieht. Wie ich befürchtet habe: "Welche Kündigung? Ich habe keine erhalten".
Nun stelle ich mir ide Frage wie geht es weiter. Reichen im Zweifelsfall die beiden Zeugen?
Ich denke ich werde auf jeden Fall damit meine Rechtsschutz kontaktieren, habe auch einen Anwalt der bereits Erfahrung mit meinem Vermieter hat (gab schonmal einen Rechtsstreit zwischen uns, damals ein undichtes Dach welches 1 Jahr lang nicht repariert wurde, auch damals wurden Behauptungen gemacht wie "man hätte dutzende Male versucht mich zu kontaktieren" - "ich hätte mich nie gemeldet" - "wir wissen gar nicht ob der Mieter überhaupt noch hier wohnt...". All diese Aussagen konnte ich u.A. durch Handyprotokolle wiederlegen.
Von meinen Vormietern weiß ich ähnliche Geschichten.
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Erneute Kündigung zustellen, aber wie? Er kann ja im zweifel immer sagen habe nix oder nur einen leeren Brief bekommen per Einschreiben.
7 Antworten
Wie stellst du dir das vor?
Am 31.7. zum 1.8. zu kündigen? Wie soll das denn gehen.
Und zum 2001. Mal. Du kannst so viele Nachmieter anbieten, wie du willst. Der Vermieter kann sich trotzdem weigern, deine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren
Nun stelle ich mir ide Frage wie geht es weiter. Reichen im Zweifelsfall die beiden Zeugen?
Das kann nur ein Richter entscheiden.
Erneute Kündigung zustellen, aber wie?
Wäre jetzt aber erst zum 31.12.15 möglich.
Die sichersten Zustellungsarten sind
1. persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens ohne Umschlag + einem möglichst neutralen Zeugen
oder
2. Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Das ist natürlich mit etwas höheren Kosten verbunden.
Deine Rechtschutzversicherung/der Anwalt dürfte Dir am Besten weiterhelfen, bzw. genau sagen können was richtig oder falsch ist.
Bei telefonischer Abklärung muss man nicht mal was zahlen außer vielleicht für den Anruf.
"Welche Kündigung? Ich habe keine erhalten". Reichen im Zweifelsfall die beiden Zeugen?
Nein, denn handelte es sich garnicht um seinen Briefkasten oder macht er geltend , der wäre in der Nacht zum 1. August von Betrunkenen umgehauen oder aufgebrochen worden, dürft der Zeuge nicht viel nützen: Kündigungen setzen nömlich Kenntnisnahmemöglichkeit, nicht fristwahrenden Zugang beim Gekündigten voraus :-O
Wer aber den Forderungsanspruch stellt, keine Miete mehr zu zahlen, weil bezeigt gekündigt wurde, was der VM auch wusste, muss eben diesen Vortrag der Kenntnisnahemmöglichkeit beweisen, sonst scheitert er vor Gericht auch mit Anwalt, nur teurer :-O
Erneute Kündigung zustellen, aber wie?
Entweder durch bezeugte offene Übergabe. Meint, man nimmt einen Zeugen mit der das offene Kündigungsschreiben kennt und bezeugt wie genau das dem Vermieter nach Öffnen der Tür persönlich in die Hand gedrückt wurde.
Oder durch Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher, der Zustellung und Inhalt eines Kündigungsschreiben per Postzustellungsauftrag beurkundet.
Dummerweise kann aber selbst das immer noch form- und inhaltsunwirksam sein, wenn es nicht im Original schriflich, mit eigenhändiger Unterschrift aller mietvertraglich benannten Mieter, an alle mietvertragliche genannten Vermieter adressiert oder vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsverzichts zugeht.
G imager761
Kündigung unter Zeugen mündlich vorab mit Zeugen, per Fax, E-Mail (jeweils Sendebestätigung) und per Einschreiben mit Rückschein. Bitte um umgehende Bestätigung, bei Nichtbestätigung wiederholte Aufforderung und Zusendung der Kündigung.
Im Notfall alles via Mieterverein/Anwalt