Kündigung einer Bruttoentgeltumwandlung bei der KZVK

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Direktversicherungen, die mit Entgelt finanziert werden sind per Gesetz sofort unverfallbar (Unverfallbarkeit s. Wikipedia). Daher ist eine Kündigung - und damit die Geldentnahme - unmöglich.

Das Zitat auf dem Merkblatt 09.2002 klingt nach einer Riester-Rente. Bei dieser Vorsorgeform geht das angesparte Kapital im Falle Deines Todes auf Hinterbliebene z. B. die Ehefrau über. Alle staatlichen Förderungen und auch z. B. Beiträge für eine evtl. in den Vertrag eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente werden vom angesparten Kapital abgezogen. Sodenn meine Vermutung stimmt, tritt diese Textpassage nur in Kraft, wenn Du stirbst.

In deinem Merkblatt steht es schwarz auf weiß: ...sofern sie nicht für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht worden sind. Soll heißen: Aufgrund der Altersentwicklung unserer Gesellschaft sind die Gelder nicht mehr auszahlbar und werden von der Versicherung zur Deckung des Überalterungsrisikos verwendet.

primusvonquack  06.11.2011, 16:25

Ich habe von so einem Mist gleich die Finger gelassen, da man erstens weniger gesetzliche Rente bekommt, weil man ja weniger Bruttoeinkommen hat und zweitens wegen der Tatsache, dass man sein Geld erst im Alter bekommt, wenn man bis dahin stirbt ist das Geld ganz weg. Lieber vom Nettoeinkommen privat ansparen, Festgeld u.a.

SgtMiller  06.11.2011, 20:42
@primusvonquack

Dann hast den Sinn der baV halt auch nicht verstanden.

notme555 
Fragesteller
 07.11.2011, 00:38
@primusvonquack

Das diese Art Absicherung "Mist" war ist mir selbstverständlich bewusst, meine Frage war lediglich, ob irgendjemand vielleicht doch eine Möglichkeit sieht, das Geld zurückzubekommen. In einigen Dingen hilft auch manchmal das BGB als Hintertür - aber hier wohl nicht....

SgtMiller  07.11.2011, 02:38
@notme555

Du schreibst hier nur Müll, wenn es Dir " bewußt " war warum hast Du unterschrieben.

Ich wiederhole mich, wenn ich sage dass Du es auch nicht verstanden hast und jetzt nur sauer bist weil diese Form der Altersvorsorge nicht vor dem 60 Lebensjahr ausbezahlt werden darf.

Ihr seid alle so lustig, wenns mal nicht nach Eurem Kopf geht werden immer andere verantwortlich gemacht und gültige Verträge für " Mist " erklärt.

notme555 
Fragesteller
 08.11.2011, 10:58
@SgtMiller

Auf Kritik, wie die von "SgtMiller" kann ich gut verzichten. Ich wollte nur eine Antwort auf meine Frage. Und das hat in diesem Fall wohl besagter Sgt... nicht verstanden. Aber ich bedanke mich aber bei den anderen beiden Antworten.

MfG -Uwe

Unabhängig von irgendwelchen Satzungsänderungen ist die Verwertung des Guthabens aus Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge nach dem "Betriebsrentengesetz" sowieso vor Erreichen des Rentenalters ausgeschlossen. Der Vertrag kann für Dich beitragsfrei fortgeführt werden, alternativ kann ein neuer Arbeitgeber u.U. die Versicherungsnehmereigenschaft übernehmen, oder Du führst den Vertrag durch weitere Beitragszahlung aus eigenen (Netto-) Mitteln weiter. Nur kündigen geht halt nicht.