Kündigung ein Tag später eingegangen
Hallo!
Wollte mein Händyvertrag kündingen. Der Vertrag ist bis 31.06.2010.Habe die Kündigung am 31.03.2010 per Anschreiben geschickt. Ist Am 1.04 bei dem Anbieter eingegangen.
Jetzt sagt der Anbieter, dass die Kündigung ein Tag zu spät eingegangen ist und der Vertrag wurde noch um ein Jahr verlägert....
Kann ich was dagegen tun? Bitte um ehre Hilfe !
11 Antworten
solche sachen immer per einschreiben schicken dann kannst du es immer nachvollziehen wann der brief angekommen ist wer weiß ob der nicht doch pünktlich war und die das nur sagen damit sie dich weiter an einen vertrag binden können.
Ein Brief per Einschreiben ist nicht umbedingt rechtssicher - nach meiner Meinung. Was sagt den diese Bestätigung über den Inhalt des Briefes aus? Man könnte ja auch ein leeren Briefumschlag schicken per Einschreiben. Und nun? Wenn das behauptet wird, sieht es mit der Beweislage wieder ganz anders aus...
Ausschlaggebend ist der Eingang beim Empfänger. Solltest Du nächstes Mal rechtzeitig absenden.
Leider befindet sich dein Anbieter im Recht.
"Wird ein Schreiben per Post übersandt, ist es unerheblich, wann und ob das Schreiben von der Post abgestempelt wurde. Allein entscheidend ist, wann dieses Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Wenn dies zur üblichen Zeit erfolgt (also nicht abends um 10 Uhr), dann gilt das Schreiben für diesen Tag als zugegangen." (aus http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/gilt-fuer-den-zugang-der-kuendigung-der-poststempel/)
Versuch es mit Kulanz, vielleicht ist notfalls auch die Umstellung auf ein anderes Produkt möglich, das dir mehr zusagt.
Kulanz gibt es gar nicht. Die wissen genaz er wird sich sowieso für ein anderes Unternehmen entscheiden, warum sollten die dann kulant sein?
Hast Du diese Kündigung per Einschreiben geschickt? Ok, ansich egal, da ja ein Posteingang am 1. bestätigt wurde. Ausschlaggebend ist da der Poststempel. Der wird bei Gericht als fristgerecht anerkannt. Ergo solltest Du auf eine fristgerechte Kündigung bestehen.Wäre natürlich besser und einfacher gewesen den Brief etwas früher zu schicken. Das hätte Dir diesen Ärger erspart.
Entschuldige, aber ich habe da vor Gericht eine andere Erfahrung gemacht...
Dann hat vermutlich in den AGB drin gestanden: Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Sache mit dem Poststempel wird immer wieder bei obskuren Preisausschreiben genannt. Das hat mit den gesetzlichen Kündigungsfristen überhaupt nichts zu tun.
ausschlaggebend ist der Poststempel, nicht der Eingang beim Vertrieb
Keine AHNUNG kann man da nur sagen.
Es ist NICHT der Poststempel.