Kündigung wegen Eigenbedarf. Wer zahlt die Umzugskosten?

5 Antworten

hallo knusperflocke,

kann es sein daß du schon mal mieter und vermieter verwechselst?

wenn ein vermieter mit eigenbedarf kündigt, muß er keine umzugskosten übernehmen. das ist sache des mieters. der hat alerdings ein widerspruchsrecht. dann muß ein gericht die berechtigten interessen gegeneinander abwägen.

der mieter hat jedoch ein recht auf schadensersatz, wenn der eigenbedarf nicht realisiert wird.

in einem zweifamilienhaus gibt es eine sonderregel. da die eine wohnung renoviert wird, kann es ja sein daß der vermieter dort einzieht. dann kann er ohne grund kündigen, muß aber die kündigungsfrist um 3 monate verlängern.

du hast wahrscheinlich noch einen alten mietvertrag mit 1 jahr kündigungsfrist. als mieter kannst du dich aber auf die kürzere 3-monatsfrist berufen.

danke für die antwort :) aber ich habe nichts verwechselt. gestern saß eine bekannte bei uns & hat davon was geredet & da hier soviele experten unterwegs sind, habe ich die etwas naive frage getsellt :) danke

Bei einer Mietzeit von 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate für Vermieter und nicht 3 Monate, wie ein anderer User, der keine Ahnung hat, schreibt.

Ob ihr einen Zuschuss zu den Umzugskosten bekommt ist Verhandlungssache.

Wohnt der Vermieter mit im Haus? Wenn ja, kann er sogar ohne Angaben von Gründen kündigen, muss aber in diesem Fall die Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten. Den Umzug muss er nicht bezahlen.

ordentliche kündigung 3 monate der muss nix zahlen

Du hast keine Ahnung vom Mietrecht, unterlass bitte das Antworten. Danke!

@Regenmacher

jop haste recht hab die 10jahre übersehn sry, bei einem 2familienhaus wenn der vm drin wohnt verlängert sich das auch um 3 monate, aber auf umzugskosten haste normal echt keinen anspruch, und vor allem muss der mieter berechtigtes interesse haben zb wenn famlienangehörige einziehen wollen, nochmals sorry hatte das echt übersehn muss besser lesen lernen rotwerd

@sleipa

quatsch.

der vermieter hat eine kündigungsfrist von 9 monaten, nach altem recht sogar 1 jahr.

deine 2. antwort ist schon wieder bullshit. da muss ich regenmacher recht geben: halt dich doch besser raus, wenn du nichts weißt.

@Obelhicks

hä? des stimmt doch mit den 9 monaten und 3 monate bei zweifamilienhaus wenn vm is, les den murfeld.... nur weil ich die 10jahre übersehn hab braucht keiner nen aufstand machen

Pflicht nicht - aber kann oder teilweise

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