Kündigung durch Falschaussage eines Kollegen

3 Antworten

Zivilrechtlich sehe ich nur sehr geringe Chancen, denn dazu hätte das ArbG feststellen müssen, dass die Aussage des Kollegen nicht zutrifft - nur dann würde eine Chance bestehen. Da du hier ein Schaden ersetzt haben willst, musst du schlüssig und sicher beweisen können, dass die Aussage des Kollegen unwahr ist - und das wirst du nicht können, denn dann hättest du vor dem ArbG einen deutlichen Erfolg haben müssen durch vollumfängliches Urteil und nicht durch Beschluss eines Vergleichs.

Wurde die Aussage des Kollegen vom Gericht als unwahr festgestellt? Oder hast du Beweise dafür, dass der Kollege gelogen hat?

Der arbeitsrechtliche Aspekt dieser Auseinandersetzung ist durch den richterlich erwirkten Vergleich beendet - so unbefriedigend der für Dich auch sein mag (hat es wenigstens noch für eine Abfindung gereicht?).

Bei Deiner Frage geht es um mögliche Ansprüche, die Du zivilrechtlich geltend machen musst. Eventuell käme ein strafrechtlicher Aspekt hinzu, wenn Du Deinem ehemaligen Kollegen eine uneidliche Falschaussage nachweisen könntest; wenn Dir das gelänge, wäre eine Realisierung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) relativ sicher.

Über Chancen wird Dir hier aber keiner etwas sagen können. Damit solltest Du an Deine Rechtsschutzversicherung herantreten; schon deren Reaktion (ob sie einer Übernahme zustimmt oder sie ablehnt) könnte ein Indiz für die Aussicht auf Erfolg oder Misserfolg einer eventuellen Klage Deinerseits sein.