Kündigung durch Fahrschule, wie soll man sich verhalten?
Hallo, meine Frau hat am 22.06.17 ihre theoretische Prüfung bestanden und müsste ja innerhalb eines Jahres auch die praktische bestehen. Sie hat jetzt im März und in der letzten Woche leider 2 x diese Prüfung nicht geschafft. Weil es während der gesamten Lehrzeit Problem mit der Fahrschule gab (meist war der Fahrlehrer aus Zeitgründen nur in der Lage innerhalb einer Woche eine Praxisstunde zu geben, mangelnder Erreichbarkeit bei Terminsvergaben des Büros sowie einer fehlerhaften Anmeldung zum Praxis-Prüfung (statt bei der Dekra erfolgte diese beim TÜV) hatte ich mich per Mail beschwert (Beleidigungen waren selbstverständlich nicht enthalten). Nunmehr hat die Fahrschule meiner Frau den Ausbildungsvertrag unter Hinweis auf die AGB 5.2 gekündigt. Danach ist eine Kündigung nach zweifacher erfolgloser Prüfung möglich. Meine Frau hatte aber lediglich 2 Versuche, also nur eine Wiederholung. Im Hinblick auf den 22.06.17 kann in der Kürze der Zeit keine andere Fahrschule gefunden werden. Mit der bisherigen Fahrschule war auch schon ein weiterer Prüfungstermin und der Dekra am 12.06.17 vereinbart. Trotz des Hinweises, dass die Kündigung nicht wirksam sein dürfte, hält der GF der Fahrschule an der Kündigung fest. Wie soll man sich verhalten um Kosten und Zeit zu sparen? M. f. G.
1 Antwort
Sie hatte 2 Versuche .. in den AGB steht drin das nach 2 Versuchen gekündigt werden kann ..passt doch!?
Zudem kann eine Fahrschule eh kündigen.. sie ist nicht gezwungen einen Fahrschüler zu behalten. Die Mail muss aber schon heftig gewesen sein?
Warum hat sie zwischen März und jetzt keine Prüfung gemacht? Was war die Begründung?
Wurde die theo Prüfung beim ersten Mal bestanden?
An wem lag es, dass zwischen März und Juni keine Prüfung gemacht wurde?
Habt ihr Rechnungen offen?
Wir haben im April unseren Urlaub gemacht und im Anschluss hat meine Frau dann wieder die Fahrstunden fortgesetzt. Aufgrund von Überlastung des Fahrlehrers (er gibt 35 Std je Woche und hat 25 Fahrschüler) dauert es da aber etwas. Ich habe mich darüber per Mail beschwert (ohne Beleidigungen!) und dann kam 4 Wochen später direkt nach der 2. Prüfung die Kündigung.
Eine Fahrschule kann nach den AGB nur in 3 Fällen kündigen:
1. Nichtbetreiben der Ausbildung durch den Fahrschüler
2. grobe Mißachtung von Anweisungen des Fahrlehrers
und eben bei Nichtbestehens deri2 fachen Wiederholung, jeweils theoretisch und praktisch. Meine Frau hat die Theorie im 2. Versuch bestanden. Rückstände bestehen selbstverständlich nicht.
Unstrittig ist, dass die Fahrschule aus dem vorgetragenen Grund nicht wirksam kündigen dürfte. Das wiederum hat Auswirkungen im Bereich des Schadensersatzes.
Wende dich mal an den Fahrlehrerverband..
Aber.. ein Wechsel der Fahrschule sollte noch klappen, wenn ihr das jetzt zügig angeht. Dauer: ca 1 Woche hier im Landkreis.
Danke für die Antwort, sie ist aber leider in diesem Fall nicht hilfreich:
In den AGB steht "nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden", das dürften dann 3 Versuche sein. Und durch die Kündigung entfällt die Möglichkeit noch bis zum 22.06.17 die Prüfung zu wiederholen. Es entsteht also auch ein echter Schaden.
Die erste Prüfung ist keine Wiederholung,
der 2. Versuch ist dann die erste Wiederholung und erst der 3. Versuch ist die zweite Wiederholung.