Kündigung DIN 5008?

2 Antworten

In ein Kündigungsschreiben muss Dein Name und die Anschrift, Ort und Datum der Kündigung, Name und Adresse des Betriebs, Anrede und Kündigungstext sowie die Unterschrift.

Beim Text reicht z.B.:

"Sehr geehrte(r).....hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum......MfG und dann Deine Unterschrift.

Arbeitest Du dort schon eine Weile, verlange gleich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und wenn Du noch Urlaub hast, beantrage im Schreiben auch den Freizeitausgleich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also muss man nicht die DIN 5008 beachten?

@noname322

Schreib die Kündigung wie Du jeden anderen "normalen" Brief auch schreibst.

Solange aus dem Schreiben hervorgeht, dass und zu welchem Termin Du kündigen willst, die Kündigung fristgerecht eingeht und Du unterschrieben hast, kannst Du den Text auch auf einer Serviette aufschreiben.

Im § 623 BGB steht daher auch nur:

"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflöstungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

Mehr braucht es nicht, es gibt kein Gesetz, dass man hier DIN 5008 "beachten" muss.

Soweit ich weiß kannst du dein Nebenjob auch einfach mündlich kündigen.

Ne, das geht nicht.

Wo hast du denn das gehört?

@Pucky99

Aus eigener Erfahrung