Kündigung des Mievertrages wegen Heirat?

10 Antworten

Kündigen könnte euer Vermieter euch nur, wenn der Wohnraum nicht angemessen für euch 2 wäre, sprich: Die Wohnung ist für 2 Leute einfach zu klein. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, dann braucht ihr euch auch keine Sorgen zu machen. Wenn ein Vermieter den Mietvertrag mit seinem Mieter kündigen will, dann geht das nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Nein, kann er nicht. Allerdings kann es sein, das der Käufer der Wohnung Eigenbedarf anmeldet und somit ein Kündigungsrecht hat. Sucht euch eine neue bezahlbare Wohnung und geht. So würde ich es machen, zumal das Haus ja offensichtlich Mängel aufweist!

Der Ehepartner darf ohne Zustimmung des Vermieters einziehen. Eine Kündigung deshalb ist unzulässig. Derzeit seit ihr aber erst ein Paar ohne Trauschein. Deshalb braucht ihr die Zustimmung (noch). Allerdings ist das mehr oder weniger eine Formalie, da der V. diese nicht verweigern darf ohne triftigen Grund. Am Besten, ihr verlobt euch, das ist schon ein Plus für euren Zusammenzug und die Zustimmung.

Nur weil ihr die Wohnung nicht kaufen wollt, wird der Vermieter wohl nicht kündigen können. Es könnten aber andere Kündigungsgründe in Betracht kommen. Diese sind in §§ 568-575a BGB und eurem Mietvertrag geregelt. Im Zweifel kann dir diese Antwort aber nur ein Anwalt beantworten.

Welche Kündigungsgründe sind denn in §§ 568, 570-572 und 573b-575a BGB geregelt?

Nein aus diesen Gründen kann er euch nicht kündigen. Selbst wenn er die Wohnung verkauft, habt ihr laut Gesetz das Recht dort noch mindestens 1 Jahr zu wohnen. Erst dann kann der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden. Der neue Eigentümer kann euch aber die Miete erhöhen und euch so das Leben schwer machen ;) nur mal so als Vorwarnung :) in der Regel sollte man aber erstmal positiv denken, daß sowas nicht passiert.

Dieses Gesetz kannst du bestimmt hier nennen, ich kenne es noch nicht.

@Gerhart

Ich auch nicht...