Kündigung des Mietvertrages - Eingang des Poststempels oder bei Erhalt?

6 Antworten

Sie ist zu spät, da sie am 05.09.2016 einging. Sie hätte am 3. 09. dem Vermieter vorliegen müssen. Es zählt der Poststempel.

Nein das ist nicht korrekt.

Es zählt einzig und allein der Zugang beim Empfänger. Der Poststempel ist hierbei irrelevant.

Wenn die Post eine Woche länger braucht, dann hat man Pech.

Daher ist die sicherste Zustellung, wenn man das Schreiben selbst in den Briefkasten wirft und dies durch einen Zeugen bestätigen lässt.

@BobbyBackblech

Es handelt sich hier um ein Einschreiben welches unterschrieben wurde am 05.09., also zählt das auch als Datum. Ob die Verwaltung noch 14 Tage brauch um das Schriftstück ins richtige Büro zu bringen ist nicht das Problem des Mieters.

@Apfel2016

Richtig. Und daher ist die Kündigung zum 30.11 nicht möglich und verlängert sich aufgrund der zu spät empfangenen Kündigung zum 30.12.

Der 3. Werktag wäre der Samstag gewesen. Nur Sonntage zählen nicht.

§ 193 BGB

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

@BobbyBackblech

War mir bereits bekannt, aber danke für die Erklärung....

Die Kündigung ist zu spät eingegangen, sie ist somit nicht rechtswirksam.

Auch das stimmt nicht. Die Kündigung ist wirksam, wenn auch zum 30.12 und nicht zum 30.11 ..

Eine Kündigung wird nicht dadurch unwirksam, dass man die Frist verpasst hat. Die Frist wird dadurch nur verlängert.

@BobbyBackblech

Darum geht es in der Frage nicht, sondern ob sie zum geplanten Zeitpunkt wirksam ist, was nicht so ist. SELBSTVERSTÄNDLICH ist eine ausgesprochene Kündigung wirksam, dann aber zum nächsten Termin, kapiert?

Die ganzen Fragen des Eingangsstempels und der Krankheit der Bearbeiterin können dich völlig kalt lassen. 

Entscheidend ist, dass der Brief am 5.9. beim Vermieter eingegangen ist und der Eingang unterschrieben worden ist. Du schreibst richtig, dass der Kündigungstermin der 3. Werktag des Monats sein muss. 

Leider zählen die Samstage ebenfalls als Werktag. Daher war der 5.9. der vierte Werktag, die Kündigung ist also einen Tag zu spät eingegangen und wird damit erst zum 31.12. wirksam.

Wow. Endlich mal einer der hier etwas richtiges aussagt 🤓

Wenn der Erhalt am 05.09. unterzeichnet wurde, gilt dieses Datum und kein anderes. Aus diesem Grund verschickt man ja wichtige Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein.

Wann der Vermieter das dann irgendwann bekam und ob da jemand krank war, interessiert hier nicht.

Der 5. September war der 3. Werktag in diesem Monat, von daher ist diese Kündigung wirksam.

lg Lilo


Falsch. Nur der Sonntag wird nicht einberechnet. Der Samstag war der dritte Werktag und bis dahin hätte die Kündigung spätestens da sein müssen.

Hierzu auch § 193 BGB

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

@BobbyBackblech

Habe ich grade gelesen, wusste ich nicht. In dem Fall war sie zu spät dran, hätte man persönlich abgeben müssen.

Ich würde behaupten, dass die Kündigung rechtes ist.
Wenn die Unterschrift beim Briefträger am 03.09. erfolgte.

Es reicht nicht, wenn Du das Einschreiben erst am 03.09. abgesendet hast.

Wobei es mich wundert, dass am Samstag jemand die Post entgegen nimmt ...
Weil dann wäre der nächste Arbeitstag nämlich der 5.09. und damit wäre das Schreiben zu spät eingegangen ...

Eine fristgerecht eingereichte Kündigung kann ja nicht unwirksam werden, nur weil der Vermieter krank ist.

Warum? Die Kündigung ging doch erst zum 05.09 ein. Daher zu spät. Der Eingang hätte spätestens der 03.09 sein dürfen, sodass zum 30.11 gekündigt wird.

Da die Kündigung erst am 05.09 einging, ist die Kündigung erst zum 30.12 wirksam.

Unwirksam wird Sie nicht, nur das Datum verschiebt sich einen Monat nach hinten.

@BobbyBackblech

Stimmt, Samstag zählt als Werktag und damit ist die Kündigung zu spät für Ende November angekommen ....

Der Samstag war der dritte Werktag, da hätte die Kündigung da sein müssen. 

@FataMorgana2010

Samstag zählt als Werktag? Dann wurde die Kündigung zu spät abgeschickt, dumm gelaufen.

@LiselotteHerz

Ja, ein Samstag zählt als Werktag. Nur der Sonntag, oder ein Feiertag ist zu beachten.

§ 193 BGB

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.