Kündigung des Mietvertrages - Eingang des Poststempels oder bei Erhalt?
Ich habe die Wohnung für meinen Vati gekündigt. Vollmacht hierfür liegt dem Vermieter vor. Kündigungsdatum 3. 9. 16. Kündigung fristgerecht zum 30.11.2016. Die Kündigung erfolgte mit Einschreibebrief und Unterschrift bei Erhalt. Die Kündigung ging also am 5.9. ein und der Erhalt wurde unterschrieben. Gerade eben bekam ich einen Anruf vom Vermieter das die Kündigung nicht akzeptiert wird.....Eingangsstempel war wohl der 14. 09. Die Beabeiterin für diese Mietsache war krank und hat das Schreiben am 23.09. bekommen. Was zählt denn nun? Ist die Kündigung wirksam oder nicht? Kündigungstermin ist immer bis zum 3. Werktag....Danke für die Hilfe....
6 Antworten
Sie ist zu spät, da sie am 05.09.2016 einging. Sie hätte am 3. 09. dem Vermieter vorliegen müssen. Es zählt der Poststempel.
Es handelt sich hier um ein Einschreiben welches unterschrieben wurde am 05.09., also zählt das auch als Datum. Ob die Verwaltung noch 14 Tage brauch um das Schriftstück ins richtige Büro zu bringen ist nicht das Problem des Mieters.
Richtig. Und daher ist die Kündigung zum 30.11 nicht möglich und verlängert sich aufgrund der zu spät empfangenen Kündigung zum 30.12.
Der 3. Werktag wäre der Samstag gewesen. Nur Sonntage zählen nicht.
§ 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
War mir bereits bekannt, aber danke für die Erklärung....
Die Kündigung ist zu spät eingegangen, sie ist somit nicht rechtswirksam.
Auch das stimmt nicht. Die Kündigung ist wirksam, wenn auch zum 30.12 und nicht zum 30.11 ..
Eine Kündigung wird nicht dadurch unwirksam, dass man die Frist verpasst hat. Die Frist wird dadurch nur verlängert.
Darum geht es in der Frage nicht, sondern ob sie zum geplanten Zeitpunkt wirksam ist, was nicht so ist. SELBSTVERSTÄNDLICH ist eine ausgesprochene Kündigung wirksam, dann aber zum nächsten Termin, kapiert?
Habe ich doch geschrieben?
Die ganzen Fragen des Eingangsstempels und der Krankheit der Bearbeiterin können dich völlig kalt lassen.
Entscheidend ist, dass der Brief am 5.9. beim Vermieter eingegangen ist und der Eingang unterschrieben worden ist. Du schreibst richtig, dass der Kündigungstermin der 3. Werktag des Monats sein muss.
Leider zählen die Samstage ebenfalls als Werktag. Daher war der 5.9. der vierte Werktag, die Kündigung ist also einen Tag zu spät eingegangen und wird damit erst zum 31.12. wirksam.
Wow. Endlich mal einer der hier etwas richtiges aussagt 🤓
Wenn der Erhalt am 05.09. unterzeichnet wurde, gilt dieses Datum und kein anderes. Aus diesem Grund verschickt man ja wichtige Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein.
Wann der Vermieter das dann irgendwann bekam und ob da jemand krank war, interessiert hier nicht.
Der 5. September war der 3. Werktag in diesem Monat, von daher ist diese Kündigung wirksam.
lg Lilo
Falsch. Nur der Sonntag wird nicht einberechnet. Der Samstag war der dritte Werktag und bis dahin hätte die Kündigung spätestens da sein müssen.
Hierzu auch § 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Habe ich grade gelesen, wusste ich nicht. In dem Fall war sie zu spät dran, hätte man persönlich abgeben müssen.
Ich würde behaupten, dass die Kündigung rechtes ist.
Wenn die Unterschrift beim Briefträger am 03.09. erfolgte.
Es reicht nicht, wenn Du das Einschreiben erst am 03.09. abgesendet hast.
Wobei es mich wundert, dass am Samstag jemand die Post entgegen nimmt ...
Weil dann wäre der nächste Arbeitstag nämlich der 5.09. und damit wäre das Schreiben zu spät eingegangen ...
Eine fristgerecht eingereichte Kündigung kann ja nicht unwirksam werden, nur weil der Vermieter krank ist.
Warum? Die Kündigung ging doch erst zum 05.09 ein. Daher zu spät. Der Eingang hätte spätestens der 03.09 sein dürfen, sodass zum 30.11 gekündigt wird.
Da die Kündigung erst am 05.09 einging, ist die Kündigung erst zum 30.12 wirksam.
Unwirksam wird Sie nicht, nur das Datum verschiebt sich einen Monat nach hinten.
Stimmt, Samstag zählt als Werktag und damit ist die Kündigung zu spät für Ende November angekommen ....
Der Samstag war der dritte Werktag, da hätte die Kündigung da sein müssen.
Samstag zählt als Werktag? Dann wurde die Kündigung zu spät abgeschickt, dumm gelaufen.
Ja, ein Samstag zählt als Werktag. Nur der Sonntag, oder ein Feiertag ist zu beachten.
§ 193 BGB
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Nein das ist nicht korrekt.
Es zählt einzig und allein der Zugang beim Empfänger. Der Poststempel ist hierbei irrelevant.
Wenn die Post eine Woche länger braucht, dann hat man Pech.
Daher ist die sicherste Zustellung, wenn man das Schreiben selbst in den Briefkasten wirft und dies durch einen Zeugen bestätigen lässt.