Kündigung des Kontos durch die Sparkasse?
Hallo...
unsere Mutter ist vor 3 Jahren verstorben. Mein Bruder und ich sind in die Vertragsverhältnisse der bestehenden Konten unserer Mutter bei der Sparkasse eingetreten mit Erben-Legitimationen. Da wir u.a. auch noch eine Immobilie verkaufen müssen, haben wir das Giro-Konto unserer Mutter als Nachlasskonto weiter genutzt und bisher die notwendigen Überweisungen darüber veranlasst.
AGB der Sparkasse:
Die Voraussetzungen der Kündigung eines Girokontos durch die Bank richten sich nach § 675 h BGB sowie den AGB´s der jeweiligen Bank. Die Bank kann ein Girokonto nur kündigen, wenn das Konto auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und ein Kündigungsrecht vertraglich vorgesehen wurde. Letzteres ist wohl laut AGB gegeben. (siehe Bild im Anhang)
Ein Sonderkündigungsrecht nach dem Tod des Kontoinhabers ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch ein gesetzlich geregelter Anspruch der Bank auf Auseinandersetzung/Auflösung des Kontos gegenüber der Erbengemeinschaft existiert nicht.
Jetzt nach 3 Jahren fordert und die Sparkasse, dass das Konto geschlossen werden muss. "Ein Girokonto einer Toten kann man nach 3 Jahren nicht mehr weiterführen...3 Jahre sind mehr als genug, damit die Nachlass-Angelegenheiten bis dahin geregelt sein sollten. Das Konto muss geschlossen werden...wir könnten dann ja ein neues Konto für die Erb-Angelegenheiten eröffnen...."
Problem: Das neue Konto wäre dann aber kein Nachlasskonto mehr, nachdem die Erbgesetze ihre Anwendung finden und durchgesetzt werden können.
Schlussendlich die Frage:
Darf die Sparkasse das von uns verlangen (verlangen kann man ja viel...!) und darf oder kann sie das Konto kündigen...!!!
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!!

4 Antworten
Hm, ich habe kürzlich (andere Bank) etwas Ähnliches gefragt, und da wurde deutlich gesagt: Stirbt der Kontoinhaber, MUSS sein Konto geschlossen werden, es kann auch nicht einfach durch einen anderen übernommen werden. Also das wurde von einer Bankangestellten gesagt!
Bankangestellte sagen viel, wenn der Tag lang ist.
So weit ich weiß MUSS die Sparkasse das sogar von euch verlangen. Ein Konto darf keinem Toten (über längere Zeit) gehören. Ist Gesetz zur Vorbeugung von Geldwäsche.
natürlich kann sie das kündigen, wenn der Kontoinhaber seit Jahren nicht mehr am Leben ist. Macht doch einfach ein eigenes Konto auf und gut ist. Gruß
in dem Fall sollte man vielleicht über ein Treuhandkonto nachdenken, bis es geklärt ist. Gruß
Die Sparkasse weiß, was sie tut! Ein Toter kann kein Konto führen. Und Ihr könnt tatsächlich ein eigenes Konto eröffnen. So sind nun mal die Regeln.
Ganz so einfach ist es eben nicht, da auf Grund der nunmehr unversöhnlichen und gegenteiligen Ansichten unserer zerstrittenen Erbengemeinschaft in Bezug der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses keine Einigung mehr möglich ist. Das steht aber auf einem anderen Blatt Papier....