Kündigung der Wohngebäudeversicherung durch Versicherung?

4 Antworten

Hast du denn den "Leerstand" gemeldet?

Das ist eine erhebliche Gefahrerhöhung und du warst VERPFLICHTET, das anzuzeigen. Da ist es ganz normal, dass der Versicherer kündigt, wenn ihm diese Obliegenheitsverletzung bekannt wird.

Erfahrungsgemäß "brennen solche Häuser gut", wenn sie über längere Zeit unverkäuflich sind.

da ein Haus verkauft oder zum Verkauf steht, besteht für die Versicherung kein Kündigungsrecht, das hätte nur der neue Eigentümer; der kann sich eine neue Vers. suchen - die aber bestimmt teurer wird als die bestehende.

Was steht bezgl der Kündigung in der Police?

Auf die haben wir keinen Zugriff.

Rechtsanwalt ist informiert und ist auch der Annahme, dass die Versicherung kein Kündigungsrecht hat.

Hoffen wir also alle, dass das Haus heute Nacht nicht abfackelt und das zu einem riesen Problem der Versicherung wird..

Nicht gemeldeter Leerstand ist eine Obliegenheitsverletzung und berechtigt zur Kündigung durch den VR

Haus ist verkauft im Moment in dem der Kaufvertrag unterschrieben und notariell bestätigt wurde.

Kannst du die Kündigung hier einstellen?

Nicht gemeldeter Leerstand ist eine Obliegenheitsverletzung und berechtigt zur Kündigung durch den VR

Halt halt... der Anwalt ist wohl auch nicht ganz im Bilde. Dauerhafter Leerstand ist eine Risikoerhöung und sehr wohl ein Grund für eine Kündigung durch den Versicherer. Da wird nichts zu machen sein. Wenn der Anwalt hier zur Klage rät, verletzt er die Standesregeln (oder ist erbärmlich ahnungslos, was nicht besser ist) aber das nur mal so am Rande.

Auf jedem Versicherungs-Antrag wird gefragt, ob das Gebäude leer steht. Aus gutem Grund.....