Kündigung bei Ruhenden Arbeitsvertrag?
Hallo
Ich habe wegen dem Corona Virus 2 Monate unterschreiben müssen, dass ich nicht arbeiten kann. Mein Arbeitsverhältniss ruht. Mein Chef hat mir Verbal mitgeteilt, dass ich wenn ich eine neue Arbeit finde fristlos Kündigen kann. (Mein Vertrag war befristet und bin als Student eingestellt). Darf ich das wirklich? Ich habe nämlich im Internet nichts dazu gefunden.
LG
4 Antworten
Da Er Dir das mit der Fristlosen ja erst später gesagt hat, sollte Er genau das auch Schriftlich geben.
Damit bist Du dann auf der sicheren Seite und hast dann alles Schriftlich, auch die mündliche Aussage.
Wenn Kurzarbeit gemeldet ist, darf er dich nicht kündigen.
Andererseits ist er nicht böse, wenn er dich los hat.
Er meint es nicht böse, ist aber so in diesen Corona-Zeiten.
Das müsste dann eben noch schriftlich fixiert werden. Ein Aufhebungsvertrag muss ebenso schriftlich erfolgen, wie eine Kündigung.
Dann hätte das Wort "fristlos" in dieser Vereinbarung auch genannt werden müssen. Andererseits müsste er dich dann natürlich auch weiter bezahlen.
Verstehe. Vielen lieben Dank!
Lass Dir das schriftlich geben (mit dem fristlos).
Man kommt sich doof vor, aber sicher ist sicher.
Und ich denke, wenn der Chef schon so kooperativ ist, dann wird er das auch problemlos verschriftlichen.
Kündigung etc dann natürlich auch unbedingt schriftlich!
Also in dem Schreiben (Aufhebungsvertrag) Stand folgendes: Für die Zeit des Ruhens bestehen wechselseitig keine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Daher denke ich dass ich keine Frist einhalten muss.
Das wurde auch schriflich fixiert. Ich habe Unterschrieben. Die Frage ist jetzt ob ich die Kündigungsfrist einhalten muss obwohl ich verbal gesagt bekommen habe, dass dies nicht nötig ist.