Kündigung bei Ruhenden Arbeitsvertrag?

4 Antworten

Da Er Dir das mit der Fristlosen ja erst später gesagt hat, sollte Er genau das auch Schriftlich geben.

Damit bist Du dann auf der sicheren Seite und hast dann alles Schriftlich, auch die mündliche Aussage.

Wenn Kurzarbeit gemeldet ist, darf er dich nicht kündigen.

Andererseits ist er nicht böse, wenn er dich los hat.

Er meint es nicht böse, ist aber so in diesen Corona-Zeiten.

Das müsste dann eben noch schriftlich fixiert werden. Ein Aufhebungsvertrag muss ebenso schriftlich erfolgen, wie eine Kündigung.

Das wurde auch schriflich fixiert. Ich habe Unterschrieben. Die Frage ist jetzt ob ich die Kündigungsfrist einhalten muss obwohl ich verbal gesagt bekommen habe, dass dies nicht nötig ist.

@irgendeinkerl

Dann hätte das Wort "fristlos" in dieser Vereinbarung auch genannt werden müssen. Andererseits müsste er dich dann natürlich auch weiter bezahlen.

@DerHans

Verstehe. Vielen lieben Dank!

Lass Dir das schriftlich geben (mit dem fristlos).

Man kommt sich doof vor, aber sicher ist sicher.

Und ich denke, wenn der Chef schon so kooperativ ist, dann wird er das auch problemlos verschriftlichen.

Kündigung etc dann natürlich auch unbedingt schriftlich!

Also in dem Schreiben (Aufhebungsvertrag) Stand folgendes: Für die Zeit des Ruhens bestehen wechselseitig keine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Daher denke ich dass ich keine Frist einhalten muss.