Kündigung aufgrund Betriebsschließung

5 Antworten

Ob der Betrieb nun schon zu hat kann den Kollegen egal sein. Lohn ist bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Wenn sich der Betriebsinhaber darüber nicht im klaren ist kann/muß der Lohn eingeklagt werden.

Abfindung hat hier nix mit dem Betriebsrat zu tun. Der Betrieb hat keine Veranlassung, bei einer berechtigten Kündigung eine Abfindung zu zahlen.

Auch die Betriebsschließung ändert nichts an den Kündigungsfristen. Wenn die Mitarbeiter nicht mit Aufräumungsarbeiten oder ähnlichem beschäftigt werden können, muss der Betrieb trotzdem zahlen.

Wenn natürlich die Firma pleite ist, muss man hoffen, dass da noch etwas zu holen ist.

Informiere dich bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt. Da gibt es viel zu viele Eventualitäten um hier eine wirklich brauchbare Antwort zu bekommen.

Auf jeden Fall habt ihr "entsprechend" eurer Kündigungsfristen Anspruch auf Entlohnung. IHr bietet eure Arbeitskraft an....nur der Arbeitgeber braucht sie nicht.