Kündigung angeblich zu spät eingegangen ?
Hallo,
Und zwar hab ich folgendes Problem mein Arbeitgeber hat am 16.08. 2017 erhalten in der ich zum 15.09.2017 gekündigt habe. Heute kam er auf mich zu und meinte das ich meine Kündigungsfrist nicht eingehalten hätte und ich bis Ende September bei ihm arbeiten soll. Leider hat er mir den Erhalt der Kündigung auch noch nicht schriftlich bestätigt.
5 Antworten
Den Erhalt der Kündigung muß der AG auch nicht bestätigen. Du mußt nachweisen das sie fristgerecht zugegangen ist.
Allerdings bei Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. ist deine Kündigung am 16.8. noch fristgerecht eingegangen.
4 Wochen ab dem 16.8. wäre der 13./14.9.
Wir kennen die vertragliche Kuendigungsfrist nicht.
Gesetzlich - aber der Fragesteller muss trotzdem beweisen, dass
die Kündigung dem Arbeitgeber (wie in der Fragestellung behauptet am 16.08.) rechtzeitig zugegangen ist.
Dein Chef sollte dir mal erläutern, warum seiner Meinung nach die Frist nicht eingehalten ist. Wenn die Kündigungsfriat 4 Wochen beträgt, ist sie bis 15.9. eingehalten. Man darf nämlich nicht annehmen, 4 Wochen seien das Gleiche wie ein Monat. Vier Wochen sind 28 Tage, und das reicht vom 16.8. bis 15.9.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden. Deine Kündigungsfrist beträgt 4 WOCHEN entweder zum nächst möglichen 15. oder dem Monatsletzten.
Die 4-Wochenfrist ist eingehalten. 15 Tage im August und 15 im September
Hallo,
lies noch ein Mal deinen Vertrag!
Wie lange ist bei dir die Kündigungsfrist?
Siehe:
https://www.ahs-kanzlei.de/2014/08/zugang-einer-kuendigung-im-arbeitsrecht/
Vielleicht hilft ein Gespräch mit dem AG?
Alles Gute, Emmy
Also in meinen Arbeitsvertrag steht nur das die gesetzlichen Bestimmungen gelten und die hab ich eingehalten aber er will das ich bis ende September weiter für ihn arbeite und hat mir auch gleich angedroht das wenn ich nen krankenschein abgebe, er mir mein geld nicht zahlt sondern nur ne Abschlagszahlung
da hat er recht. kündigungen erfolgen oftmals innerhalb von 4 wochen zum 15. oder 30. eines monats.
hättest du die kündigung am 15.8 abgegeben wärst du am 15.9 raus. hast du die nach dem 15.8 abgegeben also zählt das so, als ob du sie am 30. abgegeben hast
16. August- 31. sind 15 Tage. Plus 15 Tage im September. Die Frist ist gewahrt.
Bitte mal Kalender nehmen und 4 Wochen ab dem 16.8. weiter zählen. Da kommste beim 13./14. September an.
@schlappeflicker, man sollte den Unterschied zwischen "4 Wochen" und "ein Monat" kennen.