Kündigung?
Hi,
denkt ihr in diesem Fall, dass die Kündigung möglich ist?
5 Antworten
In diesem Fall war die Kündigung nicht möglich.
Allerdings bezieht sich das Urteil des BAG nur auf diesen Einzelfall und nicht generell auf die Unzulässigkeit von fristlosen Bagatellkündigungen.
Ich habe selbst erlebt, wie ein langjähriger Mitarbeiter wegen eines "Bagatelldiebstahls" (der Wert belief sich auf einen Betrag von ca. 7 Euro) gekündigt wurde, obwohl er sehr lange im Betrieb war und kurz vorher noch eine Gehaltserhöhung wegen seiner guten Leistungen erhalten hat.
Die fristlose Kündigung wurde beim Arbeitsgericht zurückgewiesen, man hat eine ordentliche Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist vorgeschlagen. Der AG hielt an der fristlosen Kündigung fest und die nächste Instanz hat diese bestätigt.
Ein Urteil ist also kein Maßstab für alle folgenden Verfahren, auch wenn es um vermeintliche "Kleinigkeiten" geht.
Danke fürs Sternchen
Möglich sind diese Kündigungen.
Sollten allerdings immer im Verhältnis stehen.
Hier war das nicht der Fall.
In welcher Not muss ein Mensch stecken, dass unerlaubterweise ein verlorener Pfandbon eines Kunden eingelöst wird.
Die Kündigung war ja möglich
Ja, sie war gerechtfertigt, da das Vertrauensverhältnis gestört war
Das Bundesarbeitsgericht hat doch entschieden, dass der Arbeitgeber in diesem Fall nicht zur Kuendigung berechtigt war.
Das bedeutet natuerlich nicht, dass eine Kuendigung in dir aehnlich erscheinenden Faellen immer unwirksam ist. Es kommt auf die naeheren Umstaende des Einzelfalls an.
Möglich ist alles
In dem genannten Fall hat das Bundesarbeitsgericht die Kuendigung doch fuer unwirksam erklaert. Ich kann nicht glauben, dass du das nicht wusstest.
Meine Formulierung der Frage war nicht ganz in Ordnung. Ich meine damit, wie Sie anstelle des Gerichts entschieden hätten? Also persönliche Meinung
Ok, verstehe. Nun, ich halte die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fuer nachvollziehbar und gut. Das hat ja hauptsaechlich auf das innerhalb von 30 Jahren gewachsene Vertrauensverhaeltnis abgestellt und dass dieses durch den betreffenden Vorfall nicht so nachhaltig gestoert worden sein kann, um eine Kuendigung zu rechtfertigen.
Haette das Arbeitsverhaeltnis keine 30 Jahre bestanden, sondern vielleicht nur 2 oder 3, waere das Urteil sicher anders ausgefallen.
Dankeschön :)
Ja, aber ob die Kündigung gerechtfertigt ist, also ob der Arbeitgeber dann Recht hat, sie zu kündigen