Kündigen?muss ich eine strafe zahlen?
Hallo Ich habe eine neue arbeitsstelle gefunden und möchte meine alte aufgeben die mir eh absolut nicht gefällt!!!! Aber die hab ich erst vor ner woche angefangen. Und ich hab mich jetzt krank schreiben lassen. Ich habe die befürchtung dass ich eine stafe zahlen muss. Da im vertrag steht "die mitarbeiterin ist verpflichtet der firma eine vertragsstrafe zu zahlen wenn sie schuldhaft die arbeit nicht antritt oder wenn sie ohne grund das arbeitsverhältnis ohne einhaltung der kündigungsfrist beendet."
Die Kündigungsfristbetrögt 1 monat.... soll ich eine Kpndigung schreiben? Ich kenne mich damit gar nicht aus.. ich nin noch am verzweifeln. Ich will gar nicht mehr in die alte stelle gehen.. wenn ich darab debke könnte ich losweinen.... was soll ich nur machen ich bitte um hilfe!!! Danke
10 Antworten
Und die neue Stelle hast du ab wann?
Wenn ab dem 1. September: die Kündigung am besten HEUTE noch schreiben und am Montag abgeben.
Wenn du krank bist und ein Attest hast, dann kann dir einer was, das ist kein schuldhaftes fernbleiben.
Allerdings kannst du dann auch nicht bei deinem neuen AG arbeiten.
Wenn Du einen Krankenschein hast, passiert erst einmal gar nichts. Krank ist krank.
Du könntest um einen Aufhebungsvertrag bitten und erklären, warum Du nicht mehr diese Arbeit machen möchtest. Vermutlich ist Deinem Arbeitgeber genauso daran gelegen, die Sache im Einvernehmen zu beenden, als dass er sich unnötigen Stress bereitet.
Sollte der Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert werden, dann solltest Du zu Ende August kündigen. Dafür muss die Kündigung aber spätestens Anfang der nächsten Woche bei Deinem AG eingegangen sein, sonst hälst Du die Frist nicht.
Hat so ein Vertrag überhaupt eine rechtswirksamkeit?
Und was ist mit probeweise? Gilt die jetzt nur noch für Arbeitgeber.
Sehr merkwürdig! Allein das,, merkwürdig,, würde mich zu mehr Informationen anregen. Da ist doch was nicht normal
Da im vertrag steht 'die mitarbeiterin ist verpflichtet der firma eine vertragsstrafe zu zahlen [...].'
Was steht in der Klausel zur Höhe der Vertragsstrafe?
Wenn dort nichts steht oder die Strafe in der Höhe unangemessen ist (also z.B. allgemein mehr als 1 Monatslohn; oder mehr als 1/2 Monatslohn, wenn eine Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist vereinbart wurde), dann ist die Klausel insgesamt unwirksam/nichtig.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat
Wie lautet die konkrete Formulierung zu den Kündigungsfristen?
Wurde tatsächlich keine Probezeit mit kürzerer Kündigungsfrist vereinbart?
Ohne Beantwortung der Fragen wird man Dir hier nichts Konkretes zu Deiner Frage sagen können!
Naja, wenn du wirklich eine Krankschreibung bekommst, bleibst du der Arbeitsstelle nicht schuldhaft fern. Die Kündigungsfrist musst du allerdings trotz der Krankschreibung einhalten.
Wenn du eine Krankschreibung vom Arzt hast, bist du krank! Ob dein Arbeitgeber das glaubt oder nicht ist unerheblich!