Kündigen?muss ich eine strafe zahlen?

10 Antworten

Und die neue Stelle hast du ab wann?

Wenn ab dem 1. September: die Kündigung am besten HEUTE noch schreiben und am Montag abgeben.

Wenn du krank bist und ein Attest hast, dann kann dir einer was, das ist kein schuldhaftes fernbleiben.

Allerdings kannst du dann auch nicht bei deinem neuen AG arbeiten.

Wenn Du einen Krankenschein hast, passiert erst einmal gar nichts. Krank ist krank.

Du könntest um einen Aufhebungsvertrag bitten und erklären, warum Du nicht mehr diese Arbeit machen möchtest. Vermutlich ist Deinem Arbeitgeber genauso daran gelegen, die Sache im Einvernehmen zu beenden, als dass er sich unnötigen Stress bereitet.

Sollte der Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert werden, dann solltest Du zu Ende August kündigen. Dafür muss die Kündigung aber spätestens Anfang der nächsten Woche bei Deinem AG eingegangen sein, sonst hälst Du die Frist nicht.

Hat so ein Vertrag überhaupt eine rechtswirksamkeit? 

Und was ist mit probeweise? Gilt die jetzt nur noch für Arbeitgeber. 

Sehr merkwürdig! Allein das,, merkwürdig,, würde mich zu mehr Informationen anregen. Da ist doch was nicht normal

Da im vertrag steht 'die mitarbeiterin ist verpflichtet der firma eine vertragsstrafe zu zahlen [...].'

Was steht in der Klausel zur Höhe der Vertragsstrafe?

Wenn dort nichts steht oder die Strafe in der Höhe unangemessen ist (also z.B. allgemein mehr als 1 Monatslohn; oder mehr als 1/2 Monatslohn, wenn eine Probezeit mit 14-tägiger Kündigungsfrist vereinbart wurde), dann ist die Klausel insgesamt unwirksam/nichtig.

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat

Wie lautet die konkrete Formulierung zu den Kündigungsfristen?

Wurde tatsächlich keine Probezeit mit kürzerer Kündigungsfrist vereinbart?

Ohne Beantwortung der Fragen wird man Dir hier nichts Konkretes zu Deiner Frage sagen können!

Naja, wenn du wirklich eine Krankschreibung bekommst, bleibst du der Arbeitsstelle nicht schuldhaft fern. Die Kündigungsfrist musst du allerdings trotz der Krankschreibung einhalten.

Wenn du eine Krankschreibung vom Arzt hast, bist du krank! Ob dein Arbeitgeber das glaubt oder nicht ist unerheblich!