Kündigen - wann ist mein letzter Arbeitstag?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein letzter Arbeitstag ist der 15.03. wenn du keinen Resturlaub hast,oder keine Überstunden verrechnet werden können.

Du kannst also beim neuen Arbeitgeber frühestens am 16.03 anfangen.

Das geht auch aus dem § 622 Abs.:1 BGB hervor:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiternehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Bespreche das mit dem neuen Arbeitgeber,er sollte dafür Verständnis haben.

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

15.3. ist dein letzter Arbeitstag.

Gewöhnlich aber ist das nicht deine Sorge, weil man einfach die bis dahin erworbenen anteilgen Urlaubstage nimmt und du somit am 15.3. deinem alten Betrieb auch nicht mehr zur Verfügung stehen musst.

Wenn du tatsächlich erst zum 15.3. kündigen kannst, ist eine Arbeitsaufnahme eben erst am 16. möglich.

Kein seriöser Arbeitgeber wird dich drängen, gegen deinen Vertrag zu verstoßen.