Kühlschrank in Mietwohnung kaputt-wer zahlt?
Hallo, am letzten Tag vor Auszug aus meiner Mietwohnung,steckte ich den Kühlschrank ein und er ging mit einem Knall kaputt. Ich benutzte ihn nachweislich nie,da ich sofort beim Einzug einen eigenen größeren Kühlschrank kaufte.( Kaufbeleg vom ersten Mietmonat liegt vor). Im Mietvetrag steht ; "komplette Einbauküche wird vom Vermieter gestellt und bleibt beim Auszug in der Wohnung" Unter Wohnräume zur Miete ist : "1Küche mit Herd "angekreutzt ! Muss ich den Kühlschrank bezahlen? Einen separaten Mietbetrag für die Küche habe ich nicht bezahlt.
4 Antworten

der gehört zur einbauküche und der vermieter muss den ersetzen.

Darüber solltest Du mit dem Vermieter sprechen. Es kommt im wesentlichen auch darauf an wie alt und in welchem Zustand er beim Einzug war.

Welcher ging denn nun kaputt? Der mitvermietete oder deine Neuanschaffung? Für letztere bist du zuständig, geht es um den Mietkühlschrank ist es Sache des Vermieters. Musst ihm aber den Defekt sofort zur Kenntnis geben, spätestens bei Übergabe der Wohnung. Aus deiner Frage war der Sachverhalt nicht eindeutig zu erkennen.

das ist ohne den mietvertrag nicht genau zu beantworten.
den knall hätte ich mir aber für sylvester bewahrt ;-)
wenn du z.b. durch feuchtigkeit einen kurzschluss herbeigeführt hast, kann eine schadensersatzpflicht greifen. versuch doch mal das ganze einzugrenzen und steck ne lampe in diese steckdose....