Küchenerneuerung in Mietwohnung?

4 Antworten

Nein, auch eine Küche die 25 Jahre alt ist oder älter muss nicht ausgetauscht werden, solange alles funktionsfähig ist. Selbst wenn morgen dein Herd kaputt geht, muss der Vermieter dir keine neue Küche reinstellen sondern einfach nur den Herd reparieren/ austauschen.

Nein. Es hängt nicht von der Nutzungzeit ab. Sondern davon, wann die Küchenmöbel so abgenutzt sind, dass sie kaum mehr benutzbar sind. Man kann als Mieter keine Küche fordern nur weil sie einem nicht mehr gefällt.

Nein, solang die Mietsache - also auch die vom Vermieter gestellte Einbauküche - entsprechend ihres Zwecks nutzbar ist, muss da nichts ausgetauscht werden. Der Mieter hat Anspruch auf eine funktionierende Einbauküche, nicht aber auf eine hochmoderne, neue Küche :).

Und ja, 5 Euro mehr Miete als im Vergleich zu einer Wohnung ohne EBK wären vom Vermieter sehr schlecht kalkuliert, weil er da seine Kosten für die Küche sehr wahrscheinlich nicht reinbekommen würde, bevor sie aufgrund des Alters tatsächlich kaputt geht und ausgetauscht werden müsste. Entsprechend sind Wohnungen mit vorhandener EBK dann halt doch im Vergleich zu solchen ohne um einige Euros mehr teurer. Ich würde sagen, als Vermieter rechnet man ganz sinnvoll, wenn man die Anschaffungskosten der Küche so in die Miete einrechnet, dass sie nach 10 Jahren "bezahlt" ist.

Warum sollte er dazu verpflichtet sein? Wie kommst du auf einen Monatsbeitrag von 5€?