Küchenablöse kein Kaufvertrag?

3 Antworten

Hallo,du hättest dich vorher erkundigen müssen über den Warenwert der Küche!!!!Aber jetzt ist auch blöd dir zu sagen hätte hätte????was du tun kannst ist,dass du deine Zahlungen einstellst und erst die nächste Rate zahlst wenn Vermieter dir entgegenkommt.Deine Bedingungen für die nä.Rate sind...Eintrag in Mietvertrag (Übernahme Küche) und schriftliche Quittung über bereits gezahlte Raten.Macht sie es nicht,zahlst du auch nicht weiter.Keine Angst vor Kündigung denn Einrichtung hat nichts mit monatlich.Miete zu tun.Die

muss natürlich weiter gezahlt werden.Setze dich durch.Viel Glück.LG.

Solche Kaufverträge bedürfen laut Gesetz KEINER Schriftform, sprich, hier wurde ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag geschlossen. Nichts desto trotz ist so etwas immer ungünstig, da du im Zweifelsfall nicht beweisen kannst, dass die Küche dir gehört. Teile der Vermieterin daher einfach mit, dass du kurzfristig noch einen schriftlichen Kaufvertrag haben willst.

Das musst du dringend irgendwie erhalten. Mittlerweile gibt es ja schon sehr viele Schwarze Schafe!!