Küchenablöse kein Kaufvertrag?
Hallo, ich bin am 01.06.17 in ein Mitshaus eingezogen. In dem Haus stand eine Einbauküche, die die Vermieterin abgelöst haben will. Sie will 1400 EUR mit 100 eut/mtl. Sie hat uns bis heute keinen Kaufvertrag dazu gegeben. Im Mietvertrag steht auch nicht über der Küche. Ich bekomme nichts schriftliches von ihr. Bis jetzt sind 300 EUR bezahlt. Es ist nicht mal eine gefriere dabei
Ich weis gar nicht ob die Küche noch sooo viel wert ist! Ich zahle etwas wofür ich kein schreiben oder Kaufvertrag habe. Wie soll das weiter gehen? Habe ja gar nichts in der Hand.
3 Antworten
Hallo,du hättest dich vorher erkundigen müssen über den Warenwert der Küche!!!!Aber jetzt ist auch blöd dir zu sagen hätte hätte????was du tun kannst ist,dass du deine Zahlungen einstellst und erst die nächste Rate zahlst wenn Vermieter dir entgegenkommt.Deine Bedingungen für die nä.Rate sind...Eintrag in Mietvertrag (Übernahme Küche) und schriftliche Quittung über bereits gezahlte Raten.Macht sie es nicht,zahlst du auch nicht weiter.Keine Angst vor Kündigung denn Einrichtung hat nichts mit monatlich.Miete zu tun.Die
muss natürlich weiter gezahlt werden.Setze dich durch.Viel Glück.LG.
Solche Kaufverträge bedürfen laut Gesetz KEINER Schriftform, sprich, hier wurde ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag geschlossen. Nichts desto trotz ist so etwas immer ungünstig, da du im Zweifelsfall nicht beweisen kannst, dass die Küche dir gehört. Teile der Vermieterin daher einfach mit, dass du kurzfristig noch einen schriftlichen Kaufvertrag haben willst.
Das musst du dringend irgendwie erhalten. Mittlerweile gibt es ja schon sehr viele Schwarze Schafe!!