Küchen Definition im Mietvertrag?

6 Antworten

Die Größe ist nicht ausschlaggebend. Ein Verschlag mit Herd und Abwäsche ist auch eine Küche.

Willst du den Mietvertrag damit anfechten? Du hast doch die "Küche" vorher gesehen oder nicht? Eine gesetzliche Regelung gubts dazu nicht. Wozu auch - die Miete ist ja nicht davon abhängig sondern von der Gesamtwohnfläche.

Die Miete ist auch nicht von der Gesamtwohnfläche abhängig sondern kann verhandelt werden.

Im Mietvertrag wird die Mietsache beschrieben. Du kannst durchaus eine Wohnung ohne Küche mieten - dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Küche wird ein separater Raum bezeichnet, der geeignet ist, Essen zu kochen bzw. zuzubereiten und ggflls. aufzubewahren. Den Mietvertrag kannst du nicht aufheben oder anfechten, weil dir die Küche plötzlich zu klein erscheint. Es bliebe nur die ordentliche Kündigung, dazu brauchst du keinen Grund.

Küche ist ein Raum der geeignet Speisen zuzubereiten und teilweise zu lagern. Eine Vorschrift wie groß dieser Raum sein muß um als Küche zu gelten gibt es nicht.

Selbst wenn es die geben sollte, würde es einen Mietvertrag nicht ungültig machen.

Was ist eigentlich der Hintergrund Deiner Frage?

Laß mich raten, Du willst die Kündigungsfrist umgehen bzw. verkürzen.

Hallo leute, wieviel qm muss das Küchenzimmer haben um im Mietvertrag als Küche aufgenommen zu werden? Es geht darum das ich eine SEHR kleine Küche habe und wissen will ob der Mietvertrag so überhaupt gültig ist oder es eher heißen müsste '2zb+Kochnische'. Wie istdie Definition von 'Küche' im Deutschen Mietrecht?

Der Mietvertrag ist gültig und wenn Du da raus möchtest musst Du fristgerecht kündigen.

MfG

Johnny